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Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

Den nachfolgen Artikel zur Mindeststeuer fanden wir in der WELT vom 3.3.99. Wir geben ihn auf Grund seiner Aktualität im Wortlaut wieder.

Experten: Mindeststeuer ist verfassungswidrig Finanzausschuß billigt vierten Gesetzentwurf

Im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages wurde nun der ­ so heißt es ­ „endgültige" Wortlaut des Gesetzentwurfes zur Mindestbesteuerung angenommen. Vorlage war eine wiederum geänderte Formulierungshilfe aus dem Bundesfinanzministerium ­ die nunmehr vierte Version zur Änderung des Einkommensteuergesetzes. Steuerexperten halten jedoch auch die neue Vorlage für verfassungswidrig.

Von den vorherigen Varianten unterscheidet sich der Gesetzestext, der am 5. März im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden soll, vor allem in einer anderen Fassung der Übergangsregelungen. Die Übergangsregelungen besagen, daß alle Anleger, die sich vor dem 5. März 1999 an einer „Verlustzuweisungsgesellschaft" beteiligt haben, von dem neuen Paragraphen 2b nicht betroffen sind.

Allerdings unterliegen auch diese Einkünfte der neuen Mindestbesteuerung nach Paragraph 2a, der den Verlustausgleich nur noch in bestimmten Grenzen erlaubt.

Beteiligt sich ein Anleger nach dem 4. März an einer „Verlustzuweisungsgesellschaft", dann gibt es weitere Übergangsregelungen, die in bestimmten Fällen bis Ende Dezember 2000 reichen. Dazu Hans-Joachim Beck, Vorsitzender Richter am Finanzgericht in Berlin:

Auf Verluste aus der Beteiligung an einer Gesellschaft wird die Regelung des neuen Paragraphen 2b nicht angewandt, wenn der Anleger der Gesellschaft bis zum Ende des Jahres 2000 beitritt und die Gesellschaft das Wirtschaftsgut vor dem 5. März 1999 gekauft bzw. vor diesem Stichtag mit seiner Herstellung begonnen hat."

Fondsgesellschaften haben also noch zwei Jahre Zeit, um Anleger zu werben. Beck ist allerdings der Auffassung, der neue Paragraph sei wiederum so unpräzise geraten, daß die Vorschrift in der Praxis nicht anzuwenden sei und zu zahllosen Prozessen führen werde.

Die renommierten Berliner Steuerexperten Hans-Georg Oelmann und Gregor Kunz teilen diese Kritik. So sei insbesondere völlig unklar, wer denn von dem Gesetz künftig genau betroffen sei.

Im Gesetzentwurf wird von einer „Gesellschaft", einer „Gemeinschaft" oder „ähnlichen Modellen" gesprochen. Dazu die Steuerexperten: „Es ist dringend zu befürchten, daß diese Regelung verfassungswidrig unbestimmt ist, da es offenbar selbst dem Gesetzgeber zu kompliziert ist, zu formulieren, was er eigentlich meint."

Die Regelung des neuen Paragraphen 2b, so die Kritik der Experten, treffe nicht nur die Baubranche, sondern auch Investitionen privater Kapitalgeber in Klärwerke, Kommunalleasing, Windkraftanlagen und viele weitere Projekte. Hierüber hatte es auch im Finanzausschuß Diskussionen gegeben, weil die Grünen befürchten, daß auch zahlreiche Ökofonds betroffen sein könnten.

Deshalb soll eine Interpretation des Gesetzes durch ein späteres Schreiben des Bundesfinanzministeriums vorbereitet werden, in welchem dann wieder bestimmte „erwünschte" Investitionen von der Anwendung des Gesetzes ausgenommen werden.

Ein Vorhaben, das allerdings nach Ansicht der Experten ebenso zum Scheitern verurteilt sei wie die ganze Idee einer Begrenzung oder Abschaffung des Verlustausgleichs. Es sei absurd, ein Gesetz zu verabschieden und sich zugleich darüber Gedanken zu machen, wie durch Schreiben des Finanzministeriums die schädlichen Wirkungen wieder eingedämmt werden könnten.

Unterdessen hat der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft Berechnungen vorgelegt, nach denen die Neuregelung zu Steuerausfällen in Höhe von fast sieben Mrd. DM führen werden. Zwar können Anleger nicht mehr so viel Steuern sparen (9,3 Mrd. DM weniger), durch die unterbliebenen Investitionen komme es aber zu Ausfällen von Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Ertragssteuern in Höhe von über 16 Mrd. DM.

© DIE WELT, 3.3.1999

 

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