Entwarnung bei Liebhaberei !
Steuernachzahlung für
Immobilienfonds ist vom Tisch!
Die drohende Steuernachzahlung
für Anleger in Geschlossene Immobilienfonds ist endgültig
vom Tisch. Die neue Frist für die Prüfung von "Liebhaberei"
soll jetzt doch nur für zukünftige Fälle gelten.
Das Bundesfinanzministerium stellte am Freitag klar, dass die Verkürzung
der Prüfungsfrist von 100 auf 30 Jahre nur für zukünftige
Fälle gilt. Somit würden auch bei Anlegern in den Fällen,
in denen Altfonds innerhalb von 30 Jahren keinen Totalgewinn erreicht,
keine Nachzahlungen fällig. „Fonds, die in der Vergangenheit
aufgelegt wurden, müssen sich keine Sorgen machen“, sagte
eine Sprecherin.
Die Einkommensteuer-Referenten
des Bundes und der Länder hatten auf einer Tagung auch die
Kürzung der Frist von 100 auf 30 Jahre besprochen. Bislang
gehen die Finanzbehörden erst von "Liebhaberei" aus,
wenn das Immobilienprojekt auch nach 100 Jahren keinen "Totalüberschuss"
erwirtschaftet hat. In der Praxis spielte diese Frage für Anleger
in geschlossene Immobilienfonds deshalb keine Rolle.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes ist jetzt allerdings ein
Erlaß in Kraft, der diese Frist für Ferienwohnungen und
verbilligt überlassene Objekte bereits auf 30 Jahre verkürzt
hat. Diese Grenze begründen die Finanzbehörden mit der
Annahme, dass die Kredite zur Finanzierung der Objekte üblicherweise
nach 30 Jahren getilgt sind. Sollte die Investitionen nach 30 Jahren
keinen Totalüberschuss erzielen, verweigert die Finanzverwaltung
die Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen und geht von
einer steuerlich nicht relevanten "Liebhaberei" aus. Dies
würde nach heutigem Rechtsstand alle noch nicht bestandskräftigen
Steuerbescheide betreffen
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