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SchiffsbeteiligungenUS-ImmobilienfondsInvestmentfonds

Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

Herr Eichel, Sie haben versagt!

Wenn unser Bundesfinanzminister und seine Mitarbeiter Ihr Hirn ausschalten um in blindem Aktionismus Steuerpolitik zu betreiben, dann kann es nur chaotisch werden !

Der geplante fünfte Bauherrenerlass ist ein Unding !

Die seit Beginn der (noch?!) regierenden Koalition bestehenden Bestrebungen der Finanzverwaltung, Investitionen in geschlossene Fonds in Deutschland zu erschweren bzw. unmöglich zu machen, haben mit dem geplanten fünften Bauherrenerlass einen neuen Höhepunkt erreicht. Die Finanzverwaltung beabsichtigt, Anleger, die sich an inländischen Schiffs-, Windkraft- oder Immobilienfonds beteiligen, künftig nicht mehr als Hersteller, sondern als Erwerber des entsprechenden Wirtschaftsgutes zu qualifizieren.

Den Ende Juli 2002 veröffentlichten Entwurf des geplanten Erlasses finden Sie auf unserer Homepage!

Diese Neuregelung hat weitreichende steuerliche Konsequenzen. So müssen sämliche Nebenkosten, die üblicherweise beim Erwerb eines Beteiligungsobjektes anfallen, wie z.B. Treuhandgebühren oder Vertriebskosten, künftig aktiviert und gemeinsam mit dem erworbenen Gut abgeschrieben werden. Dies gilt für sämtliche geschlossenen Fonds, deren Außenvertrieb nach dem 31. Dezember 2001 begonnen hat und denen der Steuerpflichtige nach dem 31. Dezember 2002 beitritt.

Nachteilig ist die Regelung vor allem für die inländische Bauwirtschaft!
In der Zukunft werden kaum noch Bauten für Immobilienfonds errichtet, weil die negativen steuerlichen Ergebnisse durch die Regelung des Erlasses kaum mehr als 15 % betragen werden. In der Vergangenheit wurden Milliardenbeträge in Neubauten investiert, die Bestandteil von Immobilienfonds waren.

Zukünftig werden große Teile dieser Beträge in ausländische Immobilienfonds fließen, weil die steuerlichen Grunddaten einfach besser sind. Wir haben über einen exzellenten US-Immobilienfonds in unseren NEWS berichtet.

Die steuerlichen Anreize sind im Ausland deutlich besser im Vergleich zu den geplanten Neuregelungen, weil die Gewinne aus einer solchen Anlage nur sehr gering besteuert werden.

Dies ist natürlich eine "nachhaltige Förderungsmaßnahme" unserer Regierung, zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und "zur Ankurbelung der Bauwirtschaft im Ausland"! (Herzlichen Glückwunsch, Herr Schröder; Vielen Dank Herr Eichel für diese gelungene Maßnahme!)

Dank unserer Regierung wird die amerikanische Bauwirtschaft deutliche Aufschwünge verzeichnen; aber sind die amerikanischen Bauarbeiter hier eigentlich wahlberechtigt? Oder ist das Ganze nur ein Trick um einer Nachfolgeregierung das Leben zu erschweren?

Besser sieht die Lage bei Schiffs- und Windkraftfonds aus. Schiffe profitieren weiterhin von der faktischen Steuerbefreiung durch die Tonnagesteuer und können auch weiterhin negative steuerliche Anfangsergebnisse von bis zu 35 % erzielen, bei Windkraftfonds besteht unverändert die Möglichkeit der Sonderabschreibungen nach § 7G EStG. Generell vertreten wir die Auffassung, dass das Verhalten des Bundesfinanzministeriums verfahrensrechtlich falsch ist, weil verfassungsgemäße Grundsätze durchbrochen werden. (siehe dazu unsere NEWS vom 6.5.02).

Als Folge der neuen Steuervorschriften wird Kapital, das in Deutschland zur Unterstützung des wirtschaftlichen Aufschwungs dringend benötigt wird, in höher rentierliche Anlagen im Ausland abwandern.

Wir haben auf diese Entwicklung bereits in mehreren NEWS hingewiesen und uns entsprechend früh positioniert. Unsere Angebote sind durch die gesetzliche Übergangsregelung vor der Anwendung des fünften Bauherrenerlasses geschützt, sofern der Beitritt zur Gesellschaft bis zum 31. Dezember
2002 erfolgt.

 

Für zusätzliche Informationen, Rückfragen, Zeichnungsunterlagen, Kritik und Lob nutzen Sie bitte unseren Anforderungsbogen.

 

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