Herr Eichel, Sie haben versagt!
Wenn unser Bundesfinanzminister und seine Mitarbeiter
Ihr Hirn ausschalten um in blindem Aktionismus Steuerpolitik zu
betreiben, dann kann es nur chaotisch werden !
Der geplante fünfte Bauherrenerlass
ist ein Unding !
Die seit Beginn der (noch?!) regierenden Koalition
bestehenden Bestrebungen der Finanzverwaltung, Investitionen in
geschlossene Fonds in Deutschland zu erschweren bzw. unmöglich
zu machen, haben mit dem geplanten fünften Bauherrenerlass
einen neuen Höhepunkt erreicht. Die Finanzverwaltung beabsichtigt,
Anleger, die sich an inländischen Schiffs-, Windkraft- oder
Immobilienfonds beteiligen, künftig nicht mehr als Hersteller,
sondern als Erwerber des entsprechenden Wirtschaftsgutes zu qualifizieren.
Den Ende Juli 2002 veröffentlichten Entwurf des geplanten
Erlasses finden Sie auf unserer Homepage!
Diese Neuregelung hat weitreichende steuerliche
Konsequenzen. So müssen sämliche Nebenkosten, die üblicherweise
beim Erwerb eines Beteiligungsobjektes anfallen, wie z.B. Treuhandgebühren
oder Vertriebskosten, künftig aktiviert und gemeinsam mit dem
erworbenen Gut abgeschrieben werden. Dies gilt für sämtliche
geschlossenen Fonds, deren Außenvertrieb nach dem 31. Dezember
2001 begonnen hat und denen der Steuerpflichtige nach dem 31. Dezember
2002 beitritt.
Nachteilig ist die Regelung vor allem für
die inländische Bauwirtschaft!
In der Zukunft werden kaum noch Bauten für Immobilienfonds
errichtet, weil die negativen steuerlichen Ergebnisse durch die
Regelung des Erlasses kaum mehr als 15 % betragen werden. In der
Vergangenheit wurden Milliardenbeträge in Neubauten investiert,
die Bestandteil von Immobilienfonds waren.
Zukünftig werden große Teile dieser
Beträge in ausländische Immobilienfonds fließen,
weil die steuerlichen Grunddaten einfach besser sind. Wir haben
über einen exzellenten
US-Immobilienfonds in unseren NEWS berichtet.
Die steuerlichen Anreize sind im Ausland deutlich
besser im Vergleich zu den geplanten Neuregelungen, weil die Gewinne
aus einer solchen Anlage nur sehr gering besteuert werden.
Dies ist natürlich eine "nachhaltige
Förderungsmaßnahme" unserer Regierung, zur Bekämpfung
der Arbeitslosigkeit und "zur Ankurbelung der Bauwirtschaft
im Ausland"! (Herzlichen Glückwunsch, Herr Schröder;
Vielen Dank Herr Eichel für diese gelungene Maßnahme!)
Dank unserer Regierung wird die amerikanische
Bauwirtschaft deutliche Aufschwünge verzeichnen; aber sind
die amerikanischen Bauarbeiter hier eigentlich wahlberechtigt? Oder
ist das Ganze nur ein Trick um einer Nachfolgeregierung das Leben
zu erschweren?
Besser sieht die Lage bei Schiffs- und Windkraftfonds
aus. Schiffe profitieren weiterhin von der faktischen Steuerbefreiung
durch die Tonnagesteuer und können auch weiterhin negative
steuerliche Anfangsergebnisse von bis zu 35 % erzielen, bei Windkraftfonds
besteht unverändert die Möglichkeit der Sonderabschreibungen
nach § 7G EStG. Generell vertreten wir die Auffassung, dass
das Verhalten des Bundesfinanzministeriums verfahrensrechtlich falsch
ist, weil verfassungsgemäße Grundsätze durchbrochen
werden. (siehe dazu unsere NEWS
vom 6.5.02).
Als Folge der neuen Steuervorschriften wird Kapital,
das in Deutschland zur Unterstützung des wirtschaftlichen Aufschwungs
dringend benötigt wird, in höher rentierliche Anlagen
im Ausland abwandern.
Wir haben auf diese Entwicklung bereits in mehreren
NEWS hingewiesen und uns entsprechend früh positioniert. Unsere
Angebote sind durch die gesetzliche Übergangsregelung vor der
Anwendung des fünften Bauherrenerlasses geschützt, sofern
der Beitritt zur Gesellschaft bis zum 31. Dezember
2002 erfolgt.
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