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Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

§ 10 e ESTG oder Eigenheimzulage gefährdet ?


So lösen Sie dieses Problem !

Die derzeitigen aktuellen Grenzwerte für die Gewährung der Vergünstigungen nach § 10 EStG, bzw. der Nachfolgeregelung der Eigenheimförderung, sind in der heutigen Zeit sehr schnell erreicht. Diese Grenzen liegen derzeit bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von DM 240.000,-- für verheiratete Steuerpflichtige, und Bei DM 120.000,-- für Steuerpflichtige, die nach der Grundtabelle ( Singles ) veranlagt werden.

Die Bundesregierung hat, diese Grenzen um mehr als 30 % gesenkt, damit Besserverdienende nicht mehr in den Genuß der Zulage kommen. Wenn Sie zukünftig einen Gesamtbetrag der Einkünfte von DM 160.000,-- als Ehepaar überschreiten, dann erhalten Sie keine Förderung mehr. Bei Singles ist es analog der halbe Betrag ( DM 80.000,-- ). Dieser Betrag, wenn auch noch nicht Gesetz, ist sehr schnell erreicht und die finanziellen Einbußen durch den Verlust der Vergünstigung sind erheblich.

Dagegen können Sie sich durch geschicktes Ausnutzen des steuerlichen Gestaltungspotenzials schützen. Die Vergünstigungen der Eigenheimförderung lassen sich wunderbar konservieren, wenn Sie die Höhe Ihres Gesamtbetrages der Einkünfte entsprechend nachhaltig gestalten. Die einzige Möglichkeit, die Sie dafür nutzen können, ist die Beteiligung an einem Projekt, welches Ihnen nachhaltig Verluste zuweist.

Optimal sind hier Schiffsbeteiligungen mit Verlustzuweisungen über 2 bis 4 Jahre, weil diese Beteiligungen, auch mit Hinblick auf die geplanten Änderungen bei der Eigenheimförderung, eine optimale Planungssicherheit für die Besteuerung über mehrere Jahre bieten. Der Verlust der Vergünstigungen nach § 10 e EStG kann hier nicht berechnet werden, weil dies von den individuellen Verhältnissen abhängig ist. Bei der Eigenheimzulage sind es aber Beträge von DM 5.000,-- zzgl DM 1.500,-- pro Kind , die evtl. verloren gehen.

Nützlich ist unser Berechnungsprogramm für verschiedene Schiffsbeteiligungen, die wir derzeit empfehlen, weil Sie damit in der Lage sind, Ihre individuellen Verhältnisse zu berechnen.

 

Für zusätzliche Informationen, Rückfragen, Zeichnungsunterlagen, Kritik und Lob nutzen Sie bitte unseren Anforderungsbogen.

 

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