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Gemeinsam für Deutschland

mit Mut und Menschlichkeit

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005

Tonnagsteuer bleibt!


Sicherlich gibt es spannendere Lektüre als einen Koalitionsvertrag, aber dennoch findet sich in diesem Vertrag ein Passus wieder, der uns alle, die wir mit der Schifffahrt zu tun haben, betrifft und positiv stimmt. Wir haben den Punkt 6.4 dieses Vertrages über die Stärkung des maritimen Standortes und die Binnenschifffahrt am Ende der Mail wörtlich wiedergegeben zu Ihrer Information. Das Wichtigste daraus ist die Erkenntnis, daß die Tonnagesteuer unangetastet bleibt.

Sicherlich sind wir in den letzten beiden NEWS nicht ganz zimperlich mit der Regierung umgegangen, in Bezug auf das Prozedere mit der Einführung des § 15 b EStG, betreffend die Abschaffung der Verlustverrechnung aus verschiedenen Arten von Beteiligungsmodellen, sog. Verlustzuweisungsgesellschaften. Im Umlaufverfahren sollte die Gesetzesänderung im Schnellverfahren durchgepeitscht werden, aber verblüffender Weise hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin seine Zustimmung verweigert. Der Minister hatte in der ersten Vorlage dieses Gesetzes im Frühjahr 2005 seine Zustimmung dazu gegeben. Man mag darüber spekulieren, welches die Beweggründe für diese Entscheidung waren, aber sicherlich hat das nichts damit zu tun, daß der Bruder von Herrn Trittin, Herr Uwe Trittin, Direktor der Vermögensberatung Cortal Consors Select ist, die sich stark engagiert hat in dem Vertrieb ebensolcher Verlustzuweisungsgesellschaften.

Aber §15 b EStG wird kommen, weil es politisch gewollt ist und das ist gut so. Die Entscheidung der künftigen Regierung in dem Koalitionsvertrag, die Tonnagesteuer zu belassen, ist ausgesprochen begrüßenswert für den Schifffahrtsstandort Deutschland. Wir wünschen der neuen Regierung viel Glück, Erfolg und Weitsicht in der Durchsetzung Ihrer politischen Ziele, damit aus Deutschland wieder etwas wird! Die Entscheidung für die Tonnagesteuer läßt in Bezug auf die Investition in Schiffsbeteiligungen die Frage zu:

Jammern Sie noch, oder investieren Sie schon?

 

Schiffsbeteiligungen,

die auch ohne Verlustzuweisungen Spaß machen,

finden Sie hier!

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Nachfolgend lesen Sie bitte den Text aus dem Koalitionsvertrag:

6.4 Maritimen Standort und Binnenschifffahrt stärken
Die maritime Wirtschaft ist ein wesentlicher Garant für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland auf den wachsenden globalen Märkten. Wir wollen gemeinsam mit den Küstenländern, der Wirtschaft und Gewerkschaften den auf den Maritimen Konferenzen eingeschlagenen Weg zur Stärkung des maritimen
Standortes fortsetzen. Dabei müssen internationale Wettbewerbsverzerrungen und Harmonisierungsdefizite auf europäischer Ebene abgebaut werden – unter Ausnutzung aller nationalen Handlungsspielräume.

Der Wettbewerb zwischen den europäischen Häfen ist ein wichtiger Schritt zu möglichst effizienten Lösungen und darf nicht durch staatliche Beihilfen verzerrt werden. Unser Ziel ist es, die notwendigen seewärtigen und landseitigen Anbindungen der deutschen Seehäfen gezielt und koordiniert auszubauen.

Den deutschen Reedereistandort werden wir weiter stärken. Die erfolgreichen Instrumente wie Tonnagesteuer und Lohnsteuereinbehalt erhalten wir.

Die Leistungsfähigkeit des Maritimen Sicherheitszentrums wird nach drei Jahren evaluiert. Es ist dabei dann auch zu prüfen, ob das bestehende Konzept vorteilhaft ist oder die Einrichtung einer „Nationalen Küstenwache“ angestrebt werden sollte.

Die Sicherung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschifffahrt ist für die Koalition ein zentrales Anliegen. Die deutsche Binnenschifffahrt als unbestritten sicherer und umweltfreundlicher Verkehrsträger muss in den kommenden Jahren im Gesamtverkehrssystem deutlich an Bedeutung gewinnen.

Für die Binnenschifffahrt sind gut erhaltene Wasserstraßen in einem integrierten Verkehrssystem ebenso unverzichtbar wie für die Effizienz von Logistikketten. Das Handlungskonzept des Forums Binnenschifffahrt werden wir bei der weiteren Arbeit berücksichtigen. Die im 15. Bundestag bereits verabschiedete steuerliche Förderung über den § 6b EStG soll endgültig gesetzlich verankert werden.

 

Für zusätzliche Informationen, Rückfragen, Zeichnungsunterlagen, Kritik und Lob nutzen Sie bitte unseren Anforderungsbogen.

 

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