Schiffsbeteiligungen - Mira GmbH & Co KG Schiffsbeteiligungen, Containerschiffe -News
-Angebote
-Newsletter
-Kontakt
-Impressum
-Wir über uns
-Anforderungsbogen

SchiffsbeteiligungenUS-ImmobilienfondsFlugzeugfonds

Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

Innovative Konzepte bei Schiffsbeteiligungen
erschließen neue Anlegergruppen

Die stille Beteiligung mit Wandlungsrecht an einer Schiffsbeteiligung

In den vergangenen Jahren galt die Schiffsbeteiligung als Sinnbild des "Steuersparens". Durch den gnadenlosen Feldzug, mit dem die derzeitige Bundesregierung bereits unter Finanzminister Lafontaine den Kampf gegen die sogenannten Steuerschlupflöcher aufnahm, waren die Emissionshäuser gezwungen innovativere Wege zu gehen, damit die Schiffsbeteiligung für den Anleger interessant blieb. Nicht zuletzt die beiden Nebenkostenerlasse aus 2001 und 2002 haben dazu geführt, dass Ende des Jahres 2002 ein interessantes Konzept für verschiedene Anlegergruppen entwickelt wurde. Den Sachzwängen folgend hat der Markt eine Anlageform geschaffen, die nicht nur für den "Steuersparer" interessant ist, sondern die für den Kapitalanleger ohne steuerliche Interessen gleichermaßen von Interesse ist. Eine weitere Zielgruppe wird durch diese Anlageform ebenfalls angesprochen, nämlich Investoren, die daran interessiert sind erbschaft- und/oder schenkungsteuerliche Gestaltungen zu treffen.

Was unterscheidet die herkömmliche Beteiligung von der stillen Beteiligung an einem Schiff ?

Bei der herkömmlichen Beteiligung an einem Schiff, beteiligt sich der Anleger als Kommanditist an der Gesellschaft und nimmt mit seiner Beteiligungsquote an den Ergebnissen der Gesellschaft teil. Dies sind in der Anfangsphase steuerlich wirksame Verluste, die als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfaßt werden. Im Verlauf der weiteren Beteiligungsdauer werden die Ergebnisse der Gesellschaft positiv und der Gesellschafter erhält Gewinne zugewiesen, die durch die Vergünstigung der Tonnagesteuer nahezu steuerfrei sind.

Bei der stillen Beteiligung an einer Schiffsbeteiligung erhält der Kapitalanleger eine hohe bevorrechtigte Verzinsung von z.B. 7 % bis 9 % p.a. seiner Kapitaleinlage. Die Zinsen sind beim Anleger Einkünfte aus Kapitalvermögen, mit sämtlichen daraus resultierenden Folgen wie z.B. Abzug der Kapitalertragsteuer etc. Der Zinsanspruch kann im Schiffsregister im Rang nach den Schiffshypotheken und vor den Rechten der direkt als Kommanditisten beteiligten Anleger abgesichert werden. Der Gesellschafter einer stillen Beteiligung an einem Schiff ist also bevorrechtigt abgesichert, aber er kommt nicht in den Genuss von anfänglichen steuerlichen Verlustzuweisungen. Der Anspruch auf Verzinsung der Kapitaleinlage bleibt auch dann erhalten, wenn z.B. in wirtschaftlich schwächeren Jahren eine nur verminderte oder gar keine Ausschüttung möglich ist. Der Anspruch kann dann später ggfs. aus Veräußerungserlösen des Schiffes am Ende der Laufzeit der Beteiligung befriedigt werden.

Worin liegt der Reiz der stillen Beteiligung mit Wandlungsrecht?

Der Reiz dieser neuen Beteiligungsform liegt in dem Wandlungsrecht der stillen Beteiligung in Kommanditkapital. Der Anleger hat die Möglichkeit, seine stille Beteiligung, die vom Tage der Einzahlung an verzinst wird, in eine Kommanditbeteiligung zu wandeln. Diese Umwandlung geschieht zeitlich in dem Jahr, in dem die Schiffsgesellschaft zur Tonnagesteuer optiert. Der Vorteil liegt darin, dass der Anleger nach Ausübung des Wandlungsrechtes von den Vorteilen der Tonnagesteuer profitiert, ohne von der Versteuerung des Übergangsgewinns betroffen zu sein. Mit dieser Problematik müssen sich diejenigen Kommanditisten rumschlagen, die bereits Gründungskommanditisten waren, um die steuerlichen Verlustzuweisungen zu erhalten. Der besondere Reiz liegt darin, daß die Einlage des Anlegers, egal ob als stille Beteilgung oder als umgewandelte Kommanditeinlage, immer bevorrechtigt ist vor den normalen Kommanditeinlagen. Dies ist aber sicherlich abhängig von der jeweiligen Fallgestaltung des Initiators.


Welche Vor- und Nachteile beinhaltet die stille Beteiligung ?

Die stille Beteiligung ist insbesondere für diejenigen Anleger von Vorteil, die auf steuerliche Verluste nicht angewiesen sind. Diese Anlageform richtet sich mehr an Anleger, deren Jahreseinkommen nicht so hoch bemessen ist, dass sich eine "Verlustbeteiligung" lohnt. Vielmehr sind diejenigen Anleger angesprochen, denen die Renditen von Schatzbriefen und Geldmarktfonds zu niedrig sind und die Ihr hart erarbeitetes Geld vernünftig anlegen wollen. Hier bietet die stille Beteiligung mit Wandlungsrecht eine unvergleichliche Alternative, weil die nahezu steuerfreien Renditen aus der Tonnagesteuer fast unschlagbar sind am Kapitalmarkt. Voraussetzung ist aber immer das Risikobewußtsein des Anlegers.

Die Mischform aus normaler Schiffsbeteiligung und stiller Beteiligung bietet den Kommanditisten die Möglichkeit, höhere Verlustzuweisungen zu erhalten, dies trotz Nebenkostenerlaß etc. Denn es teilen sich weniger Kommanditisten die zugewiesenen Verluste, mit der Folge, dass die Verlustzuweisung an den einzelnen Kommanditisten höher ausfällt. Ein wechselseitiger Synergieeffekt. Das Verhältnis von Kommanditisten zu still Beteiligten liegt bei 70 : 30 zugunsten der Kommanditisten.

In der prospektierten Laufzeit des Fonds genießt der still Beteiligte sämtliche Privilegien, die auch prospektiert sind. Aber nach Ablauf der prospektierten Zeit wird der stille Gesellschafter zum "Spielball" der Ursprungskommanditisten. Waren sie in der prospektierten Laufzeit in ihren Rechten beschnitten, können sie am Ende der prospektierten Laufzeit mit ihren Stimmrechten dafür sorgen,
dass die Laufzeit deutlich länger sein kann als prospektiert. Warum? Weil die Bevorrechtigung der stillen Gesellschafter dafür sorgen kann, dass die Altkommanditisten nach Ablauf der prospektierten Zeitspanne schlechter da stehen als die bevorrechtigten stillen Gesellschafter. In diesem Fall wird das Interesse der Altkommanditisten darin liegen, das Schiff so lange wie irgendmöglich zu fahren, damit auch sie auf Ihre Kosten kommen.

Fazit:

Sicherlich ist die Idee der stillen Beteiligung ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung der relativ risikoarmen Schiffsbeteiligung, aber sehr viel wird von den Einzelgestaltungen der einzelnen Emissionshäuser abhängen, in welche Richtung sich dieses Marktsegment weiter entwickelt. Eines steht fest, der Schiffsmarkt und insbesonderer der Containerschiffsmarkt wird eine große Wachstumsdynamik entwickeln, die die Schiffsbeteiligung zur attraktivsten Anlageform uberhaupt machen. Das Konstrukt der stillen Beteiligung an Schiffen in der vorliegenden Form ist noch sehr neu, es wäre begrüßenswert, wenn daraus eine vernünftige Anlagealternative wird.


Auf Aspekte in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer gehen wir in der nächsten NEWS ein.

 

Für zusätzliche Informationen, Rückfragen, Zeichnungsunterlagen, Kritik und Lob nutzen Sie bitte unseren Anforderungsbogen.

 

Tragen Sie sich bitte in unsere Mailingliste ein, damit wir Sie stets über die aktuellsten Entwicklungen und wichtigsten Informationen auf dem Laufenden halten können!


[Zurück]

[Nach oben]

[News-Index]

[Startseite]
 
Alle hier veröffentlichten Inhalte dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Autors, weder im Ganzen noch in Teilen in andern Publikationen verwendet werden. © Mira Anlagen GmbH & Co KG

Archivierte Meldungen:

Sämtliche Angebote, für die Sie im Archiv noch Prospekte finden, sind ausplatziert! Aktuelle Angebote, in der gesetzlich gültigen Version, finden Sie ausschließlich auf unserer Startseite!

[27.11.2002

Der Produktentanker MT "CAPE BON"


[13.10.2003

Erben im Visier des Fiskus


[04.06.2009

Schiff ist nicht gleich Schiff!


[06.07.2005

Am 7. Juli 19:12 Uhr feiert Deutschland seinen Steuerzahler - Gedenktag.


[16.07.2007

Leistungsbilanzen von Vertrieben