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Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

Schiffsbeteiligungen!

Der Griff in die Trickkiste ?

 

Bereits im Jahr 2005 hatte ich mich an gleicher Stelle über das Feintuning von Schiffsbeteiligungen ausgelassen. Die seit der Zeit weiterhin negative Entwicklung des US- Dollars und des Marktgeschehens lässt den Emissionshäusern heute gar keine andere Möglichkeiten, als in die Trickkiste zu greifen, wenn es denn eine gibt! Nachdem ich mich mit dem Thema und allen seinen Facetten nochmals ausgiebig beschäftigt habe, komme ich zu dem Schluss, dass gegenwärtig einige kreative Gestaltungen im Finanzierungsbereich sinnvoll sein können, um eine Schiffsbeteiligung attraktiver zu machen. Die Hilfsmittel dafür sind kalkulierbare Risiken, gleichwohl sollten die nachfolgenden Ausführungen als reiner Konjunktiv verstanden werden! Es hängt entscheidend von der Qualität des Managements einer Schiffsgesellschaft ab, mit solchen Strategien Erfolg zu haben.

Wie sind die heutigen Gegebenheiten des Marktes?

Steigenden Schiffbaupreisen der letzten Jahre stehen Charterraten gegenüber, die sich, zeitweise, diametral zu den Schiffbaupreisen entwickelten. Erst seit Mitte des ersten Quartals 2007 steigen die Charterraten in verschiedenen Größenklassen wieder. Aber auch das hat keine deutliche Verbesserung für die Situation von Schiffsbeteiligungen gebracht. Die Wurzel allen Übels ist schlicht die Entwicklung des US-Dollars zur Emissionswährung EURO.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht die Situation! Kostete z.B. ein 5000 TEU-Containerschiff im Jahre 2001/2002 rd. USD 52 Mio., so kostete dieses Schiff auf Grund der damaligen Wechselkursrelation USD/EUR im EURO fast den gleichen Betrag. Heute kostet solch ein Schiff im EURO immer noch rd. 52 Mio., aber im USD aufgrund des schlechten Wechselkurses rd. USD 73 - 75 Mio. Dies wäre nicht weiter schlimm, wenn der gesamte Schifffahrtsbereich ausschließlich im USD laufen würde, aber leider tut er das nicht.

Verschiedene Betriebskosten sind im EURO zu bezahlen und letztlich ist die Ausschüttung bei einem EURO-Kommanditkapitalfonds nun mal im EURO vorzunehmen; und da scheiden sich die Geister, bzw. die Währungen von einander! Gegenüber den prospektierten Ergebnissen der Jahre 2001/2002 muss heute zur Herstellung der Ausschüttung im EURO rd. 40% mehr an Dollarliquidität verwendet werden und dies ist contraproduktiv, weil die benötigte USD-Liquidität bei währungskongruenter Finanzierung in diesem Fall besser in die Tilgung gesteckt werden sollte um keine Ressourcen zu vergeuden .

Wie kann diesem Problem begegnet werden?

Die Nutzung kalkulierbarer Risiken ist der Schlüssel zum Erfolg! In der internationalen Schifffahrt dominiert der US-Dollar als Währung. Durch die Währungskongruenz von Chartereinnahmen und Kostenpositionen, wie Betriebskosten und Kapitaldienst aus US-Dollar-Finanzierungen, können Währungsrisiken minimiert werden Dabei kann der Einsatz anderer Währungen neben dem US-Dollar bei Schiffsfinanzierungen ein Instrument sein, um einer Schiffsgesellschaft positive wirtschaftliche Impulse zu geben.

Insbesondere zwei Währungen kommen - trotz unterschiedlicher Währungsvolatilitäten zum US-Dollar - dafür in Betracht: der Schweizer Franken und der Japanische Yen. Beide Währungen bieten gegenüber dem US-Dollar einen beträchtlichen Zinsvorteil. Mit einer Zinsdifferenz von mehr als 3 % zum US-Dollarzins bietet der Yen gegenüber dem Franken mit einer Zinsdifferenz von rund 2 % (6-Monats LIBOR, Stand: November 2007) zum US-Dollarzins den größeren Zinsvorteil.

Die Zinsersparnis aus einer Zinsfestschreibung in diesen beiden Währungen über beispiels-weise fünf Jahre führt dazu, dass selbst bei einem Rücktausch zu einem niedrigeren Yen-Kurs oder Franken-Kurs mögliche entstehende Kursverluste kompensiert werden können. Erst eine Unterschreitung des errechenbaren Break-Even-Kurses würde zu Kursverlusten führen und den Zinsvorteil eliminieren. Bei einer unterstellten Zinsbindung von fünf Jahren und einer Zinsdifferenz von 3 % würde sich der Break-Even-Kurs auf einen Wert zwischen 15 - 20 % unter dem Einstandskurs errechnen, bis zu dem der Zinsvorteil sich rechnet.

Minimierung des Währungsrisikos!

Bei einer Teilfinanzierung in Yen oder Franken, sollte der Anteil maximal 25% - 30% des Finanzierungsvolumens betragen. In der Regel erfolgt auf die niedrig verzinsliche Währung eine Zinsfestschreibung für mehrere Jahre, in denen keine Tilgungsleistungen auf das Darlehen erfolgen. Daraus resultiert, dass die Entwicklung des Währungskurses über den Zeitraum der Zinsfestschreibung von geringer Bedeutung ist, da in dieser Zeit nur die Zinsen, nicht jedoch die Tilgung in Yen oder Franken zu leisten sind. Ein jederzeit möglicher Währungsrücktausch kann bei entsprechenden Wechselkursen einen positiven wirtschaftlichen Effekt durch entsprechende Währungsgewinne für die Gesamtfinanzierung herbeiführen.

Zwischen den Jahren 1990 und 2007 betrug beispielsweise der durchschnittliche Yen-Kurs 117,28 je US-Dollar. Der niedrigste (d.h. "festeste") Yen-Kurs lag in diesem Zeitraum 1995 kurzzeitig bei 81,13 Yen je US-Dollar und der höchste (d.h. "schwächste") Yen-Kurs lag1990 bei 159,70 Yen je US-Dollar. Ähnlich verhält es sich mit dem Schweizer Franken, der im November 2007 den historisch festesten Kurs zum USD mit 1,07 CHF erreicht hatte, aber in den letzten 17 Jahren hat es auch schon Kurse von 1,82 zum USD gegeben. Der Durchschnittskurs der letzten 17 Jahre lag bei 1,39 CHF zum USD.

Der Verlauf in den letzten zehn Jahren zeigt zu dem, dass der Yen die Marke von 100 zum US-Dollar nicht mehr unterschritten hat. Für den CHF sind die oben genannten Werte auch für den 10-Jahreszeitraum maßgeblich. Aus heutiger Sicht kann daher davon ausgegangen werden, dass der Zinsvorteil einer solchen nachrangigen Fremdfinanzierung das mögliche Kursrisiko überwiegt.

Sinnvolle Grenzen des Machbaren !

Sinnvoll ist ein Finanzierungsanteil außerhalb des US-Dollars von 25% - max. 30% in einer Fremdwährung, um die o.g. Vorteile optimal ausnutzen zu können. Die Schiffs finanzierenden Banken schreiben vor, dass mindestens 50% der Finanzierung im US-Dollar lauten muss, sofern der Chartervertrag im US-Dollar geschlossen wird. Jetzt entsteht aber ein rechnerisches Problem, wenn maximal 50% der Schiffshypothek in einer oder zwei weiteren Fremdwährungen laufen darf!

Dieses Problem resultiert aus der Tilgung! Bei einer Tilgung auf den USD ist natürlich die bankenseitig vorgegebene Grenze der Fremdwährungsrelationen zueinander sofort erreicht, weil bei der Tilgung auf den US-Dollar der Anteil der anderen Währungen in Relation zum US-Dollar zu hoch wird! Die Folge daraus ist die Notwendigkeit von Tilgungen auf die andere(n) Währungen unter Inkaufnahme der daraus resultierenden Währungsrisiken.

Ist der Griff in die Trickkiste eigentlich ein solcher?

Spätestens an dieser Stelle zeigt sich, dass die oben erwähnte Grenze von 25% bis max. 30% als zusätzliche Fremdwährung Sinn macht! Der Hauptbestandteil der Schiffshypothek lautet im US-Dollar und wird auf Grund der Währungskongruenz zu den Einnahmen vorrangig getilgt. Es bleibt der Schiffsgesellschaft ein Spielraum über die Zinsfestschreibung überlassen, wann sie im Verlauf von mehren Jahren entscheiden will, ob sie bei einer für die Gesellschaft sinnvollen Entwicklung des Wechselkurses in die Ursprungswährung zurück-geht!

Fazit!

Die tiefer gehende Beschäftigung mit dieser Thematik zeigt, dass der vernünftige Umgang mit Zinsvorteilen und Währungsparitäten für das Wohl und Wehe einer Schiffsbeteiligung durchaus Sinn machen kann. Ein vernünftiger Griff in die Trickkiste kann lohnenswert sein, wenn richtig gegriffen wird!

 

 

 

 

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