Tickende Zeitbomben bei bestehenden Pensionszusagen
Gute Gestaltung vermeidet Fehler
bei Neuabschlüssen
und kann hilfreich sein bei bestehenden Vertragswerken!
Schon immer galt die Pensionszusage
als das probateste Mittel bei der betrieblichen Alterversorgung
des Gesellschafter-Geschäftsführers. Daran wird sich sicherlich
auch in Zukunft nicht viel ändern, da die Pensionszusage immer
noch die effektivste Art der Gesellschafter-Geschäfts-Führer-Versorgung
ist. Aber nur eine gut ausgestaltete Pensionszusage ist wirklich
interessant. In der Vergangenheit wurden häufig Lebensversicherungen
( so genannte Rückdeckungsversicherungen ) als "Allheilmittel"
durch die GmbH ( Trägerunternehmen der Pensionszusage ) abgeschlossen,
die die "Chefrente" eines Tages sicher stellen sollten!
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt aber deutlich, daß
diese Zusagen oft zum scheitern verurteilt sind.
Bestehende Zusagen sind Irrgärten deren
Ziel nie erreicht wird!
Das Problem der bestehenden
Pensionszusagen liegt in der Berechnung der Zusagen nach den sog.
Heubeck´schen Tabellen. Diese versicherungsmathematischen
Tabellen, mit denen der Barwert (das benötigte Kapital) einer
Pensionszusage errechnet wird basieren auf Sterbetabellen aus 1998,
so dass das errechnete Kapital nicht mehr bis zum aktuellen tatsächlichen
Lebensendalter ausreicht und sich ein zusätzlicher Aufwand
für die Unternehmen auftut. Allerdings würde aber auch
eine aktuelle Sterbetabelle dieses Problem nicht lösen, da
diese nur die statistische Lebenserwartung der momentan verstorbenen
erfassen können. Geht man von einer weiter steigenden Lebenserwartung
aus, wird dieses Problem auch in Zukunft bestehen, da z.B. die Lebenserwartung
eines heute 40- jährigen erst in vielleicht 50-60 Jahren festgestellt
werden kann. Bei einer Pensionszusage sollte dies aber schon heute
durch die Wahl einer höheren Kapitalansammlung berücksichtigt
werden, um später gravierende Probleme zu vermeiden.
Ein weiteres Problem ergibt
sich dadurch, dass bei der Kalkulation dieser Tabellen ein Rechnungszins
von 6% netto p.a. verwendet werden muss (§ 6a), der weit an
den aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt von ca. 3-4% brutto
vorbeigeht. Dies ist allerdings nur eines der Probleme. Das Hauptproblem
liegt darin, dass viele Versicherer in der Vergangenheit versucht
haben die Ablaufleistung ihrer Policen so zu bemessen, dass dieser
Heubeckbarwert erreicht wird. Da sie dabei aber mit Renditen von
6-7% p.a. kalkuliert haben, stehen inzwischen viele Mittelständler
vor extremen finanziellen Problemen, da diese Vorhersagen bei weitem
nicht eingetreten sind und somit gravierende Deckungslücken
bei bestehenden Pensionszusagen verursacht wurden.
Das "Böse Erwachen"
kommt natürlich erst, wenn der Pensionsberechtigte und das
Trägerunternehmen feststellen müssen, daß die Rückdeckung
nicht ausreichend ist, um die Leistungen an den Berechtigten zu
erbringen. Dies wird erst deutlich, wenn der Gesellschafter sein
Unternehmen aus Altersgründen veräußern möchte.
Da ein Käufer des Unternehmens die Pensionszusage nahezu immer
aus dem Unternehmen entfernt haben möchte, bleibt dem ausscheidenden
Gesellschafter-Geschäftsführer sehr oft nur die Möglichkeit,
seinen Pensionsanspruch abzufinden. In diesem Moment tritt das Problem
offen zu Tage!
Die tickenden Zeitbomben liegen
überall!
Viele Versicherer mussten
in den letzten Jahren ihre Ablaufprognosen deutlich senken. Dies
führt bei vielen Pensionszusagen dazu, dass sie plötzlich
ca. 30% - 40% Unterdeckung zum Heubeck-Barwert aufweisen. Greift
man den Fall des ausscheidenden Gesellschafter-Geschäftsführers
von oben auf ergeben sich folgende Probleme!
Die Tatsache, dass der Geschäftsführer
bei Unternehmensverkauf seine Pensionszusage meist abfinden muss
in Kombination mit einem Urteil des BFH aus 1998, in welchem entschieden
wird, dass der Geschäftsführer (bei Werthaltigkeit der
Zusage) nicht das Kapital, welches er erhält versteuern muss
sondern den sogenannten Wiederbeschaffungswert (theoretischer Beitrag
in z.B. eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag) führen
zu extremen Problemen.
Dies kann im Extremfall dazu führen, dass das Trägerunternehmen
nur soviel Liquidität zur Verfügung stellen kann, dass
der Pensionsberechtigte aus den Rückflussbeträgen gerade
die Steuerzahlungen auf den durch den BFH festgelegten "fiktiven
Zufluss leisten" kann. An eine Altersversorgung, wie ursprünglich
angedacht, ist in einem solchen Fall mangels Liquidität gar
nicht mehr zu denken!
Pensionszusage
richtig machen, aber wie?
Die Pensionszusage beinhaltet
üblicherweise die Altersversorgung, eine Hinterbliebenenversorgung
sowie eine Invaliditätsrente. Für diese Verpflichtung
muß das Trägerunternehmen sofort eine handels- und steuerrechtlich
gewinnmindernde Rückstellung bilden. Diese Rückstellung
baut sich in der Folgezeit kontinuierlich auf. Zum Zeitpunkt des
Eintritts in die Pension sollte der Wert die Höhe des Barwertes
der zukünftigen Pensionsleistungen erreichen.
Nach den Heubeck´schen
Tabellen müssen (dürfen) in dem Zeitraum von der Pensionszusage
bis zum Pensionsbeginn pro 1000,-- EURO zugesagter monatlicher Pension
ca. 140.000,-- EURO als Aufwand steuermindernd in dem Trägerunternehmen
zurückgestellt werden. Der zur Erfüllung dieser Pensionszusage
benötigte Kapitalbedarf liegt aber inzwischen bei ca. 200.000.-
EURO. Die aus den Rückstellungen resultierende Steuerersparnis
aus Körperschaft- und Gewerbesteuer von ca. 50.000,-- bis 60.000,--
EURO kann, vernünftig angelegt, dazu beitragen, die Rückdeckung
für die zugesagten Pensionsleistungen wirklich zu erbringen.
Innovative Produkte zur Rückdeckung weisen den Weg aus diesem
Mangel!
Wer heute eine Pensionszusage
auf die Auswahl innovativer Produkte stützt, wird später
bei der Leistung der Pensionszusage keine böse Überraschung
erleben. Allein die Rückflüsse aus einem innovativen Produkt,
in das sinnvoll und mit Überlegung investiert wurde, kann zu
einem Vervielfältiger werden, der nicht einmal ansatzweise
die Gedanken an eine Unterdeckung aufkommen lassen. Sicherlich sind
wir als MIRA nicht der Experte im Bereich der BAV.
Aber wir haben einen Kooperationspartner
gewonnen, der in diesem Bereich seines Gleichen sucht, die SFBA
AG in Berlin. Hinter diesem Kürzel steht die "Servicegesellschaft
für betriebliche Altersversorgung". Einer der führenden
Berater hinter dieser Gesellschaft, Herr Ralf Henn, hat in Zusammenarbeit
mir dem vorsitzenden Finanzrichter (FG Berlin), Herrn Hans-Joachim
Beck, ein Buch geschrieben, mit dem richtungsweisenden Titel: "Pensionszusage
richtig gemacht". In diesem Nachschlagewerk beweisen sowohl
Henn als auch Beck ihre Kompetenz im Thema. Wir sind dazu gestoßen,
weil wir im Bereich Schiffsbeteiligungen Empfehlungen für zukünftige
Gestaltungen oder Reparaturen verunglückter Zusagen geben wollen,
immer unter Hinweis auf unsere Leistungsbilanz in diesem Bereich.
Was können
wir Ihnen bieten?
Wir werden Ihre Anfragen
umgehend bearbeiten und zunächst einmal prüfen, wie wir
Ihnen helfen können!
Dazu machen wir Ihnen folgendes Angebot:
Sie wollen Ihre bestehende
Pensionszusage überprüfen lassen und erwarten geeignete
Verbesserungsvorschläge?
Da die Beratung und Überprüfung bei bestehenden Pensionszusagen
sehr zeitaufwendig und anspruchsvoll ist, können Sie diese
Leistung nur durch einen kostenpflichtigen Beratervertrag mit der
MIRA in Anspruch nehmen. Hier bestehen aber eventuell Verrechnungsmöglichkeiten.
Für den Fall, dass es
zu einer Neugestaltung oder Veränderung der bestehenden Rückdeckung
durch uns oder unseren Kooperationspartner kommt, ist die Beratung
für Sie natürlich verrechenbar!
Sollte aber nur die Beratung durch uns und unseren Partner gefragt
sein, haben Sie sicherlich Verständnis, wenn Ihnen dieser Beratungsaufwand
in Rechnung gestellt wird. Preise und Stundensätze werden wir
Ihnen auf Anfrage mitteilen.
Sie möchten
eine betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Betrieb installieren!
In diesem Fall werden wir
Ihnen in Zusammenarbeit mit der SFBA AG einen Vorschlag erarbeiten,
der sämtliche Innovationen beinhaltet. Diese Beratung ist sehr
zeitaufwendig und muß deswegen von Ihnen entgolten werden.
Darüber schließen Sie mit uns bzw. unserem Partner einen
Vertrag, der das Beratungsverhältnis regelt!
Für den Fall, dass es
zu einem Vertragsabschluß mit Ihnen kommen sollte, ist die
Beratung für Sie natürlich verrechenbar!
Sollte aber nur die Beratung durch uns und unseren Partner gefragt
sein, haben Sie sicherlich Verständnis, wenn Ihnen dieser Beratungsaufwand
in Rechnung gestellt wird. Preise und Stundensätze werden wir
Ihnen auf Anfrage mitteilen.
Unsere Stärke ist die Analysearbeit
für die Auswahl der richtigen Rückdeckungsmöglichkeiten!
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