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Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

Eichel jagt kleine Steuersünder

(Kleiner Steuerhinweis)

Hans Eichel packt die Keule aus: Wer regelmäßig bei den Fahrtkosten zur Arbeit ein paar Kilometer dazumogelt, die Kosten für sein Arbeitszimmer zu hoch berechnet oder einfach nur mehrfach falsche Buchquittungen einreicht – seit Anfang des Jahres drohen solchen Steuerschummlern drastische Sanktionen. Grund: Im Zuge der Terror-Hysterie nach dem 11. September hat der Bundes-
finanzminister im Kampf gegen Steuerhinterzieher aufgerüstet und dabei schwere Geschütze aufgefahren. "Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung" heißt sein Zauberwort – und die ist seit Jahresbeginn ein Verbrechen.

Kleine Steuersünder als Schwerkriminelle?

Eichels Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz macht’s möglich: Mit § 370 a der Abgabenordnung (AO) hat der Finanzminister die „gewerbsmäßige Steuerhinterziehung“ als Vortat zur Geldwäsche eingeführt und als Verbrechenstatbestand ausgestaltet. Die Folge: Jeder, der mehrfach Steuern hinterzogen hat, kann künftig härter verfolgt und sanktioniert werden. Denn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eindeutig. "Gewerbsmäßig“, so das oberste Zivilgericht, handelt bereits, "wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle verschaffen möchte".

==>Vorsicht böse Falle !

Was wie ein Mittel zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität klingt, entpuppt sich damit zu einem Rundumschlag gegen alle Steuerbetrüger – ob groß oder klein. Zumal das Gesetz keine Mindestbetragsgrenze festlegt, ab der von "Gewerbsmäßigkeit“ ausgegangen werden kann. Nach Angaben von Michael Streck, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, fallen künftig etwa 75 % aller Steuerhinterzieher unter die neue Strafvorschrift.

Und das hat schwere Konsequenzen. Denn durch die Einstufung als Vortat zur Geldwäsche können gegen die "gewerbsmäßigen“ Hinterzieher alle Fahndungsmaßnahmen eingesetzt werden, die das Gesetz dafür vorsieht. Verdeckte Ermittler, Telefonüberwachung oder Observation – alles das ist zulässig. Und die Berater des Steuersünders müssen eine Vertretung ablehnen, um nicht durch Entgegennahme von Honorar selbst von der Tat „angesteckt“ zu werden. „Niemand, der vermutet, es mit einem Steuerhinterzieher zu tun zu haben, kann künftig von diesem Geld annehmen, da die Steuerschuld das gesamte Vermögen vergiftet“, so Streck.

Dies ist Hexenjagd in Reinkultur, denn einfache Bürger werden in die Nähe von Schwerverbrechern gerückt und völlig überzogene Mittel zu ihrer Verfolgung kreiert. Dies erinnert an die Mittel der Inquisition, weil sich das damalige Gewaltpotenzial, mit dem gezielte Einschüchterung betrieben wurde, vergleichen läßt mit der Vielzahl neuer Vorschriften, mit denen ein riesiges Drohpotenzial aufgebaut wird, um die Steuerbürger gefügig zu machen.

Doch damit nicht genug. Da Eichel es unterlassen hat, die Vorschriften für die strafbefreiende Selbstanzeige auf die "gewerbsmäßige Steuerhinterziehung“ auszudehnen, hat der Delinquent, anders als bei der gewöhnlichen Steuerhinterziehung, keine Möglichkeit, sich durch Offenbarung bei den Finanzbehörden vor der Strafe zu retten – die Selbstanzeige wird versperrt. Damit wird einem Großteil der Steuerunehrlichen die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit verwehrt, womit dem Staat erhebliche Einnahmen verloren gehen.

Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Einstellung eines Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit nicht mehr möglich ist. Denn die gewerbsmäßige Steuerhinter- ziehung gilt mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis als Verbrechen. Und Verbrecher müssen von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden.

 

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