Eichel jagt kleine Steuersünder
(Kleiner Steuerhinweis)
Hans Eichel packt die Keule aus: Wer regelmäßig
bei den Fahrtkosten zur Arbeit ein paar Kilometer dazumogelt, die
Kosten für sein Arbeitszimmer zu hoch berechnet oder einfach
nur mehrfach falsche Buchquittungen einreicht – seit Anfang
des Jahres drohen solchen Steuerschummlern drastische Sanktionen.
Grund: Im Zuge der Terror-Hysterie nach dem 11. September hat der
Bundes-
finanzminister im Kampf gegen Steuerhinterzieher aufgerüstet
und dabei schwere Geschütze aufgefahren. "Gewerbsmäßige
Steuerhinterziehung" heißt sein Zauberwort – und
die ist seit Jahresbeginn ein Verbrechen.
Kleine Steuersünder als Schwerkriminelle?
Eichels Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz
macht’s möglich: Mit § 370 a der Abgabenordnung
(AO) hat der Finanzminister die „gewerbsmäßige
Steuerhinterziehung“ als Vortat zur Geldwäsche eingeführt
und als Verbrechenstatbestand ausgestaltet. Die Folge: Jeder, der
mehrfach Steuern hinterzogen hat, kann künftig härter
verfolgt und sanktioniert werden. Denn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
ist eindeutig. "Gewerbsmäßig“, so das oberste
Zivilgericht, handelt bereits, "wer sich aus wiederholter Tatbegehung
eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle verschaffen möchte".
==>Vorsicht böse Falle !
Was wie ein Mittel zur Bekämpfung der organisierten
Kriminalität klingt, entpuppt sich damit zu einem Rundumschlag
gegen alle Steuerbetrüger – ob groß oder klein.
Zumal das Gesetz keine Mindestbetragsgrenze festlegt, ab der von
"Gewerbsmäßigkeit“ ausgegangen werden kann.
Nach Angaben von Michael Streck, Präsident des Deutschen Anwaltvereins,
fallen künftig etwa 75 % aller Steuerhinterzieher unter die
neue Strafvorschrift.
Und das hat schwere Konsequenzen. Denn durch die
Einstufung als Vortat zur Geldwäsche können gegen die
"gewerbsmäßigen“ Hinterzieher alle Fahndungsmaßnahmen
eingesetzt werden, die das Gesetz dafür vorsieht. Verdeckte
Ermittler, Telefonüberwachung oder Observation – alles
das ist zulässig. Und die Berater des Steuersünders müssen
eine Vertretung ablehnen, um nicht durch Entgegennahme von Honorar
selbst von der Tat „angesteckt“ zu werden. „Niemand,
der vermutet, es mit einem Steuerhinterzieher zu tun zu haben, kann
künftig von diesem Geld annehmen, da die Steuerschuld das gesamte
Vermögen vergiftet“, so Streck.
Dies ist Hexenjagd in Reinkultur, denn einfache
Bürger werden in die Nähe von Schwerverbrechern gerückt
und völlig überzogene Mittel zu ihrer Verfolgung kreiert.
Dies erinnert an die Mittel der Inquisition, weil sich das damalige
Gewaltpotenzial, mit dem gezielte Einschüchterung betrieben
wurde, vergleichen läßt mit der Vielzahl neuer Vorschriften,
mit denen ein riesiges Drohpotenzial aufgebaut wird, um die Steuerbürger
gefügig zu machen.
Doch damit nicht genug. Da Eichel es unterlassen
hat, die Vorschriften für die strafbefreiende Selbstanzeige
auf die "gewerbsmäßige Steuerhinterziehung“
auszudehnen, hat der Delinquent, anders als bei der gewöhnlichen
Steuerhinterziehung, keine Möglichkeit, sich durch Offenbarung
bei den Finanzbehörden vor der Strafe zu retten – die
Selbstanzeige wird versperrt. Damit wird einem Großteil der
Steuerunehrlichen die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit verwehrt,
womit dem Staat erhebliche Einnahmen verloren gehen.
Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Einstellung
eines Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit nicht mehr möglich
ist. Denn die gewerbsmäßige Steuerhinter- ziehung gilt
mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis als Verbrechen.
Und Verbrecher müssen von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen
verfolgt werden. |