Flugzeugleasing
We lift you up!
Die Deutsche Lufthansa AG und die Deutsche Post
AG
sind die Einnahmegaranten des DCM Flugzeugfonds 3
Sicherlich wird es Leser dieser News
verwundern, weshalb die MIRA als anerkannter Schiffsspezialist
einen Flugzeugfonds anbietet. Die Antwort ist ganz einfach. Bereits
vor 9 Jahren haben wir uns mit dem Thema Flugzeugleasingfonds
beschäftigt und einige Operating-Flugzeugleasingfonds mit
vertrieben. Aber mit den Terroranschlägen auf das World Trade
Center brach dieses Marktsegment völlig in sich zusammen
und war für Jahre von der Bildfläche verschwunden.
Der Flugzeug-Leasingfonds Nr. 3 der
DCM (Deutsche Capital Management AG, München) mit einer Frachtflugzeugversion
der Boeing 777 F besticht insbesondere durch die Sicherheit der
Einnahmesituation! Durch vertragliche Gestaltungen sind die Deutsche
Lufthansa AG und die Deutsche Post AG für einen Zeitraum
von 10 Jahren für die Zahlung der Leasingraten haftbar.
Das einzige Risiko für die Anleger besteht in der Bonität
dieser beiden DAX-notierten Unternehmen.
Die Deutsche Lufthansa AG ist seit
Einführung des DAX am 1.Juli 1988 ununterbrochen im DAX vertreten
und die Deutsche Post AG ist seit ihrem Börsengang am 19.
März 2001 ein DAX-Unternehmen. Beide Aktiengesellschaften
haben mit ihren Tochtergesellschaften, die in diesen Fonds vertraglich
eingebunden sind, Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge,
die sie verpflichten, für Verluste ihrer Töchter aufzukommen
(§291, §302 AktG). Durch diese Konstellation erhalten
die Anleger dieses Flugzeugfonds ein Maximum an Einnahmesicherheit.
Der Flugzeugfonds
3 der DCM investiert in eine neue Frachtmaschine vom Typ Boeing
777 F. Der Flieger ist mit einem 10-Jahres-Vertrag in Form eines
Operating-Leasingvertrages an die AeroLogic GmbH vermietet. Die
AeroLogic GmbH wurde im September 2007 durch die beiden Joint
Venture Partner Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH und Lufthansa
Cargo AG gegründet. AeroLogic ist als Tochtergesellschaft
in das Betriebs- und Flugsystem der Mütter zu 100% eingebunden
und erhält im Gegenzug für ihre Luftfrachtdienste von
den Müttern monatlich im voraus fest vereinbarte Zahlungsströme,
die es ihr ermöglichen, ihren Zahlungsverpflichtungen aus
dem Leasingvertrag nachkommen zu können.

Boeing 777 F
Während die Lufthansa
Cargo AG selbst in das operative Geschäft involviert ist,
betreibt die Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH das operative
Geschäft über die DHL International GmbH, die über
einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit Ihrer
Mutter verbunden ist. Dieser Vertrag ist ausweislich eines aktuellen
Handelsregisterauszuges aus diesem Jahr auf die Deutsche Post
AG übergegangen.
Ergänzend zu diesem Sicherheitsaspekt
besteht eine besondere vertragliche Regelung für den Fall,
dass der Leasingnehmer, AeroLogic GmbH, den 10-jährigen Leasingvertrag
mit der Fondsgesellschaft nicht mehr erfüllen kann. Sollte
der Vertrag vorzeitig beendet werden, haben sich DHL International
GmbH und Lufthansa Cargo AG durch einen Vertrag mit der Fondsgesellschaft
(FSA Direct Agreement) zur Schadenersatzleistung verpflichtet.
Durch dieses Agreement sichern sich die DHL International GmbH
und Lufthansa Cargo AG den unmittelbaren Zugriff auf die Kapazität
der Frachtmaschine und verpflichten sich im Gegenzug, für
eine ununterbrochene Leasingratenzahlung Sorge zu tragen.
Im schlimmsten Fall bekommt die Fondsgesellschaft
das Frachtflugzeug im neuwertigen Zustand "Full Life Condition"
zurück und erhält von DHL International GmbH und Lufthansa
Cargo AG vollen Schadenersatz. Dieser deckt die resultierenden
Kosten und Verluste aus der vorzeitigen Vertragsbeendigung und
beinhaltet die zukünftigen Leasingraten bis zum ursprünglichen
Laufzeitende des Leasingvertrages. Diese Verpflichtung geht durch
die Vertragsgestaltung in vollem Umfang auf die beiden Muttergesellschaften
über. Die "Full Life Condition" bedeutet, dass
die wesentlichen Bauteile des Frachtflugzeuges mit Ausnahme des
Flugzeugrumpfes selbst, namentlich die Triebwerke und die Fahrwerke,
entweder mit einer Betriebsstundenanzahl von Null, also in grundüberholter
Form zurückzugeben sind, oder für die im Rückgabezeitpunkt
verbrauchte Nutzung dieser Bauteile ein finanzieller Ausgleich
an die Fondsgesellschaft zu zahlen ist.
Mehr Sicherheit für die Anleger geht nicht!
Die Frachterversion der Boeing 777
ist das derzeit modernste und effizienteste Frachtflugzeug, das
weltweit gebaut wird. Der zweistrahlige Jet hat eine Reichweite
von 9.045 km bei voller Beladung von bis zu 103 Tonnen. Durch
diese enorme Reichweite liegt die Boeing 777 Frachtversion im
Leistungsvergleich zu anderen Frachtflugzeugtypen der gleichen
Klasse mit großem Abstand vorne. Die Reichweite erspart
Zwischenstops zum Tanken und vermindert dadurch Landegebühren
an Frachtdrehkreuzen. Die modernen Strahltriebwerke vermindern
den Kerosinverbrauch, weil sie effektiver arbeiten als ältere,
vergleichbare Triebwerke und diese Einspareffekte summieren sich
pro Tonnenmeile auf 14% bis zu 39% im Vergleich mit den anderen
großen Frachtmaschinen wie z.B. die McDonnel-Douglas MD-11F
oder auch die Boeing 747-200F und 747-400F. Im direkten Vergleich
ist die Boeing-777F unerreicht!

Frachtflugzeug Boeing 777F
Die Laufzeit des Fonds
ist ausgerichtet auf die Dauer des Leasingvertrages und beträgt
10 Jahre. Die jährlichen Auszahlungen an die Gesellschafter
betragen 7% beginnend für 2010 im Februar 2011. Am Ende der
10-jährigen Laufzeit wird das Flugzeug in "Full Life
Condition" vom Leasingnehmer zurückgegeben und steht
der Fondsgesellschaft zur freien Verfügung. Entweder wird
das Flugzeug verkauft und aus dem Verkaufserlös wird das
Restdarlehen beglichen sowie eine Schlußausschüttung
an die Anleger geleistet, oder das Flugzeug wird weiter im Markt
eingesetzt, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für
den weiteren Betrieb vernünftig sind. Die Auszahlungen während
der Laufzeit unterliegen nicht der Besteuerung, wohl aber der
Veräußerungsgewinn am Ende der Laufzeit. Allerdings
fällt die Besteuerung dieses Gewinns moderat aus, weil ein
Teil des Veräußerungserlöses mit verrechenbaren
Verlusten im Sinne des § 15 b EStG ausgeglichen wird und
nur der verbleibende Restbetrag mit dem persönlichen Steuersatz
versteuert werden muß. Die Gesamtrückflüsse bis
zum Jahr 2019 sind mit 167% prospektiert.
Während der Laufzeit
des Operating-Leasingvertrages liegen sämtliche Kosten für
den Betrieb des Flugzeuges ausschließlich beim Mieter. Kostensteigerungsrisiken
aus dem Betrieb und das Auslastungsrisiko liegen ebenfalls ausschließlich
beim Mieter. Somit steht die gesamte Prospektkalkulation für
die Laufzeit des Fonds auf absolut sicheren Beinen, weil sich
daran nichts verändern kann.
Für den Fall, dass die Gesellschafterversammlung
beschließen sollte. das Flugzeug nach Ablauf der prospektierten
10 Jahre weiter zu betreiben, hat der Betrieb eines Frachtflugzeuges
einen unschätzbaren Vorteil gegenüber einem Passagierflugzeug.
Das Innenleben eines Frachtflugzeuges braucht bei der Vermietung
an eine neue Fluggesellschaft nicht verändert zu werden,
weil die Befestigungssysteme der Frachtcontainer genormt sind
und deswegen teure Investitionen zum Beispiel in eine neue Bestuhlung,
die die Gesellschaft zu tragen hat, entfallen. Dieser Kostenvorteil
ist von unschätzbarem Wert.
Die DCM AG hat für diesen
Fonds ein Fazit gefunden, das treffender nicht sein, die Formel
10!
Die Lufthansa AG und die Deutsche
Post AG haften für die Einnahmen
aus diesem Fonds für den Zeitraum
von 10 Jahren!
Unglaublich?
Nein, einfach Realität!
Und genau darin liegt der Charme dieses Fonds!
Dieser Fonds erhält von
uns das Qualitätsurteil: Mehr als absolut empfehlenswert!
(Einen Begriff wie den "Goldenen Kiel"
bei den Schiffen suchen wir für diesen Flugzeugfonds noch!)
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Häufig gestellte Fragen zum Beteiligungsangebot
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