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Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

 

 

Unter Geiern!

Überlegungen zum Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen.

Für Sie geschrieben in der HANSA 03/2007

Bitte achten Sie auf unseriöse Angebote!!!

Lange Zeit galt der Handel mit Schiffsbeteiligungen als so genannter "Grauer Kapitalmarkt", ein Ausdruck, den mit Vorliebe Banken benutzt haben. Man wollte damit dieses Marktsegment so ein wenig in die "Schmuddelecke" der Kapitalanlagen drängen, um den eigenen teilweise schlechten Produkten Tor und Tür zu öffnen. Ein sehr beliebtes Argument der Banken in diesem Zusammenhang war die schlechte Verwertbarkeit von Schiffsbeteiligungen vor dem prospektierten Ablauf und die lange Kapitalbindungsdauer.

Im Verlauf der letzten Jahre ist jedoch ein deutlicher Wandel eingetreten, weil sich ein Zweitmarkt für Fondsbeteiligungen im Allgemeinen und für Schiffsbeteiligungen im Besonderen entwickelt hat. Sicherlich kann man in diesem Zusammenhang von einem geregelten Zweitmarkt sprechen, in dem Schiffsbeteiligungen verkauft werden können. Selbst unsere Banken haben zwischenzeitlich ihre Bedenken gegen den "grauen Kapitalmarkt" über Bord geworfen - was interessiert mich mein Geschwätz von gestern (Adenauer lässt grüßen) - und vertreiben fleißig Schiffsbeteiligungen über ihre Profitcenter in der Privatkundenberatung, weil es ja einen Zweitmarkt gibt und diese Produkte besser laufen als die hauseigenen.

Die "Zweitmarktszene" hat in der Zwischenzeit aber verschiedene Entwicklungsstufen durchlebt. Dies ist nicht negativ, aber einige Entwicklungen geben zu denken.
Natürlich will der Verkäufer einer Beteiligung den maximalen Ertrag für sich verbuchen, aber das will der Käufer umgekehrt natürlich auch erreichen, weil ja im Einkauf der Gewinn liegt. Vor dem Hintergrund dieses Problems muss eine Unterscheidung in vier verschiedene Formen des Zweitmarkthandels vorgenommen werden.

Zum Einen gibt es die klassischen Aufkäufer von Beteiligungen, die aus den erworbenen Beteiligungen Fonds kreieren (sog. Zweitmarktfonds), die in ihren Performanceaussichten gut dastehen, vorausgesetzt der Einkaufspreis steht in einem gesunden Verhältnis zu den Ertragsaussichten in der Zukunft. In Stichproben, die ich in der Vergangenheit gemacht habe, konnte ich feststellen, dass sich die Angebotswerte für den Ankauf der Beteiligungen im Wesentlichen mit meiner eigenen Einschätzung deckten. Eine begrüßenswerte Entwicklung des Marktes!

Diese Handelsform hat in den Anfängen des sich bildenden Zweitmarktes sicherlich zu guten Ergebnissen geführt, aber in der Folgezeit hat dieser Markt eine Dynamik angenommen, die schon vergleichbar war mit der Entwicklung im Bereich des "Neuen Marktes" bei den Aktien. Ich habe darüber an gleicher Stelle unter der Überschrift: "Der Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen" (HANSA Ausgabe 04/2006) geschrieben

Zum Zweiten existiert die Möglichkeit des Verkaufs einer Beteiligung über das Emissionshaus direkt. Einige Emissionshäuser waren mit dem Aufkauf ihrer Beteiligungen durch andere Marktteilnehmer nicht einverstanden und schufen eigene Handelsinstrumente für ihre Anleger. Dies ist sicherlich auch eine gute Art des Handels mit Zweitmarktbeteiligungen, zumal die Emissionshäuser, die diese Handelsplattformen im Internet eingerichtet haben, den Verkäufern eine Hilfestellung anbieten. Diese Hilfestellung liegt in der begleitenden Wertermittlung eines Anteils, basierend auf den Daten aus den Geschäftsberichten. Dazu ist es natürlich erforderlich, dass der verkaufsinteressierte Anleger objektiv durch das Emissions-haus beraten wird. Solange die Hilfestellung als Serviceleistung für den Anleger vor finanziellen Interessen des Emissionshauses steht, ist das völlig in Ordnung.

Zum Dritten besteht die Möglichkeit, sich über verschiedene Internet-Plattformen am Marktgeschehen zu beteiligen, die in der Art und Weise von "E-Bay-Auktionen" funktionieren. Hier kreisen die ersten Geier über dem verkaufswilligen Anleger! Wenn er sich nicht ausführlich mit seiner eigenen Beteiligung auseinandersetzt und sich nicht bei seinem Berater oder beim Emissionshaus nach dem Wert seiner Beteiligung erkundigt hat, kann für ihn das Problem entstehen, dass er eiskalt "übervorteilt" wird! Die Kenntnis der Aufkäufer bezüglich des Wertes der Beteiligungen wird gegen die Unkenntnis des Verkäufers eingesetzt.

Ein sehr "hübsches" Beispiel dafür ist z.B. folgende Formulierung: " Es ist an der Zeit, sich - ggf. gemeinsam mit Ihrem Berater - Gedanken darüber zu machen, ob in der derzeitigen Marktverfassung ( sinkender Dollar, sinkende Einnahmen, sinkende Ausschüttungen) der Verkauf bzw. Teilverkauf von Schiffsbeteiligungen sinnvoll ist. Als Makler und Handelsgesellschaft für Anteile an geschlossenen Schiffsfonds führen wir Käufer und Verkäufer professionell zusammen usw…..!"

Hier stellt sich für mich die Frage: Warum sollte eigentlich irgend jemand eine Zweitmarktbeteiligung kaufen, wenn der Markt dermaßen schlecht ist? Noch interessanter ist die Frage was die eigentlich dem Käufer einer solchen Beteiligung erzählen weshalb er kaufen sollte? Nicht zu letzt der Gedanke, woran verdienen die eigentlich? Fragen über Fragen!

Zur vierten und schlimmsten Variante, die sich auch wieder in zwei Untervarianten aufspaltet, komme ich nachfolgend und diese Variante hat auch die Überschrift dieses Kommentars ausgelöst: "Unter Geiern", natürlich in Anlehnung eines "Kameraden" meiner Jugend, Karl May!

Eine Unart in der Anlageszene war und ist es immer noch, Handelregisterauszüge über Schiffsbeteiligungen abzufordern, um an Informationen über die beteiligten Gesellschafter zu kommen. Dies ist sehr einfach, weil die entsprechenden Daten in den Emissionsprospekten stehen und ein Handelsregisterauszug nur ca. 20,-- EURO kostet. Ein solcher Handelregisterauszug liefert sehr viele Daten über den beteiligten Gesellschafter einer Schiffsbeteiligung. Mit wenig Aufwand ist es im Zuge heutiger Kommunikationsmöglichkeiten sehr einfach die weiteren Daten wie Anschrift etc. eines Kommanditisten zu ermitteln. Nachdem man sich diese Daten besorgt hat, stürzen sich die Leute wie die Geier auf die Anleger und machen ihnen unter den fadenscheinigsten Argumenten den Verkauf ihrer Beteiligung schmackhaft.

Die Anleger werden angeschrieben unter Bezugnahme auf Telefonate, die nie stattgefunden haben, und die Vertragsentwürfe sind gleich beigefügt. Leider liegt der angebotene Kaufpreis sehr deutlich unter dem realistischen Wert. Bei einer anderen Variante wird dem Anleger eine Laufzeitverkürzung seines angelegten Kapitals schmackhaft gemacht. Eigentlich eine interessante Argumentation, nur leider liegen auch bei diesen Ankaufsangeboten die Preise bis zu 60% unter den realistischen Werten.

Diese eher sachlich gehaltenen Schreiben unterscheiden sich sehr deutlich von den barmherzigen Samaritern unter den Geiern. Da findet man schon mal Formulierungen, die richtig nahe gehen: "Wie Sie sicherlich wissen, hatte der Markt für Containerschiffe in den letzten Jahren deutliche Einbußen zu verzeichnen. Diese hatten dazu geführt, dass zeitweise die Ausschüttung für die o.g. Fondsgesellschaft ausgesetzt werden musste. Ich möchte Ihnen hiermit anbieten, Ihre Beteiligung aufzukaufen."

Diese Diktion erinnert mich an mein Poesiealbum aus der Grundschulzeit. Darin konnte man häufig lesen: "Edel sei der Mensch, hilfreich und gut…" Nur leider fallen unbedarfte Anleger auch auf solche Samariter-Geier herein und verkaufen ihre Beteiligungen für knapp die Hälfte ihres wirklichen Wertes. Das Problem liegt darin, dass die Anleger teilweise unvorbereitet von solchen Schreiben überrascht werden. Hier ist seitens der Emissionshäuser in der letzten Zeit zum Teil gute Aufklärungs-arbeit geleistet worden, weil in den Informationsschreiben an die Gesellschafter der Schiffsgesellschaften der Hinweis auf diese Aufkaufspraktiken erfolgt ist. Hoffentlich behalten die Emissionshäuser dies bei und setzen den Hinweis unter jedes Schreiben an die Gesellschafter.

Ein ganz entscheidender Punkt ist nirgendwo in den Schreiben erwähnt, nämlich die Versteuerung von Unterschiedsbeträgen bei älteren Kombimodellen. Diese Kombi-Modelle mit einer Verlustzuweisung zu Beginn der Beteiligung und der späteren Option zur Tonnagesteuer wurden bis 2005 vertrieben. Es hat in der Vergangenheit bei der Option zur Tonnagesteuer aber Fälle gegeben, bei denen die festgestellten Übergangsgewinne, die beim Wechsel der Gewinnermittlungsart ermittelt werden mussten, den Wert der Beteiligung überstiegen haben. Dies resultierte aus der Entwicklung der Marktpreise für Schiffe.

Genau darin liegt für den Anleger ein Gefährdungspotential von sehr großem Ausmaß. Mal angenommen einer der aufkaufenden Geier hätte Erfolg mit seinem Schreiben und kauft eine Beteiligung mit einem Übergangsgewinn von 100% für 50% des Nominalkapitals auf, dann würde der verkaufende Anleger nach Versteuerung des Übergangsgewinnes im schlimmsten Fall alles verloren haben. Er wird nämlich den geringen Verkaufspreis von nur 50% seines Nominalkapitals später aufwenden müssen um die Versteuerung Übergangsgewinns von 100% seines Nominalkapitals bezahlen zu können. Natürlich ist dies nur ein theoretischer Fall, aber man darf gespannt sein wie sich die Gerichte verhalten werden, wenn ein solcher Sachverhalt zur Entscheidung anstünde. Ist das vielleicht Betrug?

Die neueste Variante der Geier ist die Telefonakquisition. Hier werden die Anleger mit Telefonanrufen darüber informiert, dass in den nächsten Tagen quasi der Weltuntergang in der Schifffahrt bevorsteht. Der Anrufer ist aber trotz der schlechten Aussichten bereit, die Schiffsbeteiligung zu einem "guten" Preis zu erwerben. Es bleibt nur zu hoffen, dass der Anleger dann die Geistesgegenwart besitzt und den Anrufer fragt, weshalb er in Anbetracht des vermeintlich desolaten Marktes ausgerechnet in gebrauchte Schiffsbeteiligungen investieren möchte.

Sollten Sie diesbezüglich unsicher sein, rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter, weil wir keinen Sinn für die "Geier" in diesem Markt haben!



Sprechen Sie mit uns über Schiffe und die Konditionen Ihrer Beteiligung !

 

 

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