Sind Banker heilige Kühe?
Diesen Artikel haben wir für Sie geschrieben in der führenden
Schifffahrts-Zeitschrift HANSA 03/2009
Zu der "Dings", ich komm
gerade nicht auf dieses spezielle Unwort des Jahres, und der mangelnden
strafrechtlichen Ahndung ihrer Folgen fällt mir spontan eine
Geschichte ein, die ich selbst erlebt habe. Dieses Erlebnis möchte
ich gern meinen Überlegungen zu dem Thema, ob Banker "heilige
Kühe" sind, voranstellen.
Es war einmal vor einigen Jahren eine
Beiratssitzung für die Einschiffsgesellschaft MS "Sinking
Slowly" irgendwo im Nirgendwo von Deutschland. Der Beirat der
Gesellschaft setzte sich aus fachkundigen Mitgliedern zusammen,
darunter auch ein gestandener Banker, der seinen Beruf schon viele
Jahre im Bereich der Schiffsfinanzierung ausgeübt und mit seinem
Können und Wissen sehr viel zum positiven Verlauf dieser Beteiligung
beigetragen hatte. Auf Grund eines schwierigen Marktumfeldes (Zinssätze
und Wechselkurse) hatte der Finanzierungsmanager der Bereederungsgesellschaft
- ein junger, studierter Diplomkaufmann und gelernter Banker - Überlegungen
angestellt, wie die Finanzierungsstruktur der Einschiffsgesellschaft
für die Anleger verbessert werden könnte. Diese Überlegungen
umfassten viele Spektren, bis hin zu Zinsswapgeschäften mit
bedingtem Kapitaltausch.
Nach dem Vortrag des Managers zu dem
Thema herrschte zunächst große Stille. Jeder hing seinen
Gedanken nach, und versuchte, das Gehörte ansatzweise zu verstehen.
Ich gebe zu, dass auch ich einige Schwierigkeiten mit den genialen
Lösungsansätzen hatte. Nach einer gewissen "Verdauungspause"
für den komplizierten Vorschlag ergriff schließlich der
ältere Kollege das Wort und sagte schlicht: "Das habe
ich nicht verstanden, obwohl ich Banker bin." Die Gerölllawine,
die den Sitzungsteilnehmern vom Herzen fiel, konnte man förmlich
poltern hören, verbunden mit dem kollektiven Seufzer: Gott
sei Dank, nicht nur ich habe das nicht begriffen, sondern auch der
Fachmann nicht. In der Folge wurde das Modell solange diskutiert,
bis es alle Teilnehmer begriffen hatten, und der Vorschlag wurde
akzeptiert. Soweit die Anekdote, aber wie sieht die Realität
aus?
Junge, findige Investmentbanker haben
darüber nachgedacht, wie man eine Profitmaximierung für
die Bank und für den eigenen Verdienst erreichen kann, schließlich
bemisst sich der Verdienst der Investmentbanker nach dem Umsatzvolumen,
das sie für ihr Haus generieren können. Der Weg, ein Produkt
zu schaffen, mit dem Anleger im Sinne der Geschäftspolitik
einer Bank optimal zum positiven Ergebnis der Bank und zur Zusatzvergütung
des Investmentberaters beitragen, ist der eingangs dargelegten Anekdote
sehr ähnlich, weil die Entscheidungsstrukturen vergleichbar
sind.
Die Vorschläge neuer Geschäftsmodelle
mit immer komplizierteren Mechanismen und immer höheren Risiken
für die Anleger wurden von den Vorständen der Banken akzeptiert,
selbst wenn sie sich des darin liegenden Risikopotenziales vielleicht
nicht bewusst waren oder sogar das Modell nicht einmal verstanden
hatten. Die Aufsichtsräte dieser Banken haben, vermutlich in
Ermangelung fachspezifischer Kenntnisse oder einfach aus Unkenntnis,
die Entscheidungen der Vorstände abgesegnet und damit in ihrer
Funktion versagt. Die Folgen dieser Denkungsart spüren wir
momentan aufs Heftigste. Und langsam wird Kritik an den Schuldigen
laut, die diese Handlungsweisen gebilligt haben und vertreten müssen.
Der Personenkreis der Schuldigen ist ausschließlich im Bereich
der handelnden Entscheider von Banken zu suchen. Dies sind namentlich
der Vorstand und der Aufsichtsrat einer Bank.
Die Handlungsweise der Investmentbanker,
die mit ihren Produktideen maßgeblichen Anteil an der gegenwärtigen
weltweiten Entwicklung haben, genau wie die inkompetente Vorgehensweise
der Vorstände und Aufsichtsräte, die dieses Vorgehen gebilligt
haben und nun auch noch die ihnen zustehenden Boni und Gratifikationen
einfordern, lässt nur den Vergleich mit dem Brandstifter zu,
der von der Feuerwehr eine Prämie für die gelegten Brände
erhält.
Auf die Spitze treibt es derzeit das
"Dreigestirn" Georg Funke, Markus Fell und Frank Lamby,
die fristlos gekündigten Ex-Vorstände der Münchner
Krisenbank Hypo Real Estate (HRE). Die drei Herren klagen auf Gehaltsfortzahlung
im Rahmen der vertraglich geregelten Laufzeiten für ihre Beschäftigungsverhältnisse.
Wenn Manager für den Beinahebankrott einer Bank verantwortlich
sind und wegen fristloser Entlassung auf Grund von "Unfähigkeit"
ihr volles Gehalt für die nächsten Jahre einfordern, bis
zum Auslauf der vertraglich geregelten Fristen, dann ist das nicht
nur auf gestörte Wahrnehmung zurückzuführen, sondern
lässt sich nur mit der Bemerkung umschreiben: "Wenn man
von Natur aus blöd ist, kriegt man das auch mit Nachdenken
nicht weg." Die bisherigen Garantien und Kredite des Staates
und anderer Kreditinstitute in Höhe von 102 Milliarden (!)
haben die Pleite der HRE verhindert, die von den Herren verursacht
wurde.
Genau an dieser Stelle setzt die Kritik
an. Die Investmentbanker haben sich, durch Vorstand und Aufsichtsrat
genehmigt, in die Spielhöllen der Hochfinanz begeben, ohne
dabei über ein Risikomanagement nachzudenken, die eigenen Bonuszahlungen
aber stets fest im Blick. Bei der Art und Weise, wie auf einmal
mit Milliarden-, wenn nicht gar Billionenbeträgen gezockt wurde,
fällt dies zumindest in den Bereich der groben Fahrlässigkeit!
Wenn sich "Otto Normalverbraucher"
z.B. im Straßenverkehr oder anderen Rechtsgebieten grob fahrlässig
verhält, wird er üblicherweise zur Rechenschaft gezogen,
weil er sich straffällig macht. Warum eigentlich geschieht
das nicht auch mit denjenigen, die durch ihr Verhalten zu dem Finanzdesaster
beigetragen haben? Banker sind Hüter fremder Vermögensmassen,
die ihnen anvertraut wurden mit der Maßgabe, darüber
zu wachen und sie zu mehren. Doch was sie damit getan haben, lässt
sich nur unter dem oben zitierten Begriff der "groben Fahrlässigkeit"
subsumieren. Irgendwie war wohl keiner dafür zuständig,
diesen Bereich zu überwachen, insbesondere wohl die BaFin nicht,
oder? Aber welche Funktion hat die BaFin dann überhaupt? Wie
konnte es die Hypo Real Estate schaffen, faule Geschäfte in
Zweckbetriebe auszugliedern, die, gedeckt durch ein auslegbares
Bilanzierungsrecht, nicht unter der Bilanz als risikobehaftete Engagements
ausgewiesen wurden, wie es z.B. mit Eventualverbindlichkeiten der
Fall ist? Je länger man sich damit befasst, desto mehr Fragen
stellen sich dazu.
Aber es gibt auch Fakten, die man nicht
vergessen sollte. Banken sind Aktiengesellschaften. Das Aktiengesetz
regelt, dass der eingesetzte Vorstand seine Aufgaben mit gebotener
Sorgfalt zu erledigen hat. Verstoßen die Vorstände gegen
diesen Grundsatz und der AG entsteht daraus ein Schaden, sind sie
persönlich schadenersatzpflichtig. Der den Vorstand beratende
und begleitende Aufsichtsrat hat gleichlautende Verpflichtungen.
Wenn Vorstände Entscheidungen treffen, in extrem risikobehaftete
Geschäftsideen zu investieren und sich anschließend darauf
zurückziehen, dass sie von den Risiken nichts wissen konnten,
weil sie geschickt versteckt waren, dann befreit sie das nicht von
der Schuld, die sie tragen, denn Unwissenheit schützt nicht
vor Strafe. Kein Bankvorstand darf sich ausschließlich auf
Dritte verlassen, wenn es um Investitionsentscheidungen geht.
Die Aufgabe der Banken, die Wirtschaft
sinnvoll zu begleiten, wird leider ad absurdum geführt. Solange
die angeschlagenen Banken staatliche Gelder und Bürgschaften
annehmen, um sich selbst zu sanieren, solange sie Auslobungen hoher
Zinssätze auf Geldeinlagen geben, um an weitere dringend benötigte
Liquidität zu kommen, doch gleichzeitig bei deutlich sinkenden
Zinsen die daraus resultierenden Vorteile nicht an die Wirtschaft
weitergeben, wird sich in der Gesamtwirtschaft nichts verbessern
oder verändern.
Deshalb frage ich mich: Warum stellt
eigentlich niemand diejenigen an den Pranger, die diese Situation
mit verursacht haben, sprich Vorstände und Aufsichtsräte
der Banken? Für sie liegt die Schuldfrage auf der Hand: Schuld
haben nur die Anleger, die aus unbegreiflichen Gründen falsch
investierten. Nach dem Desaster dürfen jetzt die Steuerzahler
zur Begleichung der Verluste herhalten.
Durch die gegenwärtigen Verzweifelungstaten
der Regierung, das System durch zusätzliche Staatsverschuldungen
zu stützen, haben die nächsten Generationen eine Last
zu schultern, die wirklich beachtlich ist. Die Rede ist hier nicht
von der bestehenden Staatsverschuldung von ca. 1,5 Billionen Euro,
sondern von den Zigmilliarden, wenn nicht Billionen, die zusätzlich
aufgenommen werden. Mal ehrlich, wissen Sie eigentlich, was unsere
Staatverschuldung von 1,5 Billionen bedeutet? Vermutlich nicht so
genau, aber es sind sage und schreibe 1,5 Millionen Millionen (1.500.000.000.000)
oder anders ausgedrückt 300.000 Lottojackpots von 5.000.000
Euro. Gigantisch, oder?
Banker sind keine heiligen Kühe!
Das Aktienrecht hält entsprechende Regelungen bereit. Sie sollten
endlich angewendet und die Vernichter volkswirtschaftlichen Vermögens
zur Rechenschaft gezogen werden. Heinz Erhardt hat einst ein geflügeltes
Wort geprägt:
" Das Leben beginnt auf alle Fälle in
einer Zelle; doch bei manchen Strolchen endet es in einer solchen!"
|