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Sind Banker heilige Kühe?
Diesen Artikel haben wir für Sie geschrieben in der führenden Schifffahrts-Zeitschrift HANSA 03/2009

Zu der "Dings", ich komm gerade nicht auf dieses spezielle Unwort des Jahres, und der mangelnden strafrechtlichen Ahndung ihrer Folgen fällt mir spontan eine Geschichte ein, die ich selbst erlebt habe. Dieses Erlebnis möchte ich gern meinen Überlegungen zu dem Thema, ob Banker "heilige Kühe" sind, voranstellen.

Es war einmal vor einigen Jahren eine Beiratssitzung für die Einschiffsgesellschaft MS "Sinking Slowly" irgendwo im Nirgendwo von Deutschland. Der Beirat der Gesellschaft setzte sich aus fachkundigen Mitgliedern zusammen, darunter auch ein gestandener Banker, der seinen Beruf schon viele Jahre im Bereich der Schiffsfinanzierung ausgeübt und mit seinem Können und Wissen sehr viel zum positiven Verlauf dieser Beteiligung beigetragen hatte. Auf Grund eines schwierigen Marktumfeldes (Zinssätze und Wechselkurse) hatte der Finanzierungsmanager der Bereederungsgesellschaft - ein junger, studierter Diplomkaufmann und gelernter Banker - Überlegungen angestellt, wie die Finanzierungsstruktur der Einschiffsgesellschaft für die Anleger verbessert werden könnte. Diese Überlegungen umfassten viele Spektren, bis hin zu Zinsswapgeschäften mit bedingtem Kapitaltausch.

Nach dem Vortrag des Managers zu dem Thema herrschte zunächst große Stille. Jeder hing seinen Gedanken nach, und versuchte, das Gehörte ansatzweise zu verstehen. Ich gebe zu, dass auch ich einige Schwierigkeiten mit den genialen Lösungsansätzen hatte. Nach einer gewissen "Verdauungspause" für den komplizierten Vorschlag ergriff schließlich der ältere Kollege das Wort und sagte schlicht: "Das habe ich nicht verstanden, obwohl ich Banker bin." Die Gerölllawine, die den Sitzungsteilnehmern vom Herzen fiel, konnte man förmlich poltern hören, verbunden mit dem kollektiven Seufzer: Gott sei Dank, nicht nur ich habe das nicht begriffen, sondern auch der Fachmann nicht. In der Folge wurde das Modell solange diskutiert, bis es alle Teilnehmer begriffen hatten, und der Vorschlag wurde akzeptiert. Soweit die Anekdote, aber wie sieht die Realität aus?

Junge, findige Investmentbanker haben darüber nachgedacht, wie man eine Profitmaximierung für die Bank und für den eigenen Verdienst erreichen kann, schließlich bemisst sich der Verdienst der Investmentbanker nach dem Umsatzvolumen, das sie für ihr Haus generieren können. Der Weg, ein Produkt zu schaffen, mit dem Anleger im Sinne der Geschäftspolitik einer Bank optimal zum positiven Ergebnis der Bank und zur Zusatzvergütung des Investmentberaters beitragen, ist der eingangs dargelegten Anekdote sehr ähnlich, weil die Entscheidungsstrukturen vergleichbar sind.

Die Vorschläge neuer Geschäftsmodelle mit immer komplizierteren Mechanismen und immer höheren Risiken für die Anleger wurden von den Vorständen der Banken akzeptiert, selbst wenn sie sich des darin liegenden Risikopotenziales vielleicht nicht bewusst waren oder sogar das Modell nicht einmal verstanden hatten. Die Aufsichtsräte dieser Banken haben, vermutlich in Ermangelung fachspezifischer Kenntnisse oder einfach aus Unkenntnis, die Entscheidungen der Vorstände abgesegnet und damit in ihrer Funktion versagt. Die Folgen dieser Denkungsart spüren wir momentan aufs Heftigste. Und langsam wird Kritik an den Schuldigen laut, die diese Handlungsweisen gebilligt haben und vertreten müssen. Der Personenkreis der Schuldigen ist ausschließlich im Bereich der handelnden Entscheider von Banken zu suchen. Dies sind namentlich der Vorstand und der Aufsichtsrat einer Bank.

Die Handlungsweise der Investmentbanker, die mit ihren Produktideen maßgeblichen Anteil an der gegenwärtigen weltweiten Entwicklung haben, genau wie die inkompetente Vorgehensweise der Vorstände und Aufsichtsräte, die dieses Vorgehen gebilligt haben und nun auch noch die ihnen zustehenden Boni und Gratifikationen einfordern, lässt nur den Vergleich mit dem Brandstifter zu, der von der Feuerwehr eine Prämie für die gelegten Brände erhält.

Auf die Spitze treibt es derzeit das "Dreigestirn" Georg Funke, Markus Fell und Frank Lamby, die fristlos gekündigten Ex-Vorstände der Münchner Krisenbank Hypo Real Estate (HRE). Die drei Herren klagen auf Gehaltsfortzahlung im Rahmen der vertraglich geregelten Laufzeiten für ihre Beschäftigungsverhältnisse. Wenn Manager für den Beinahebankrott einer Bank verantwortlich sind und wegen fristloser Entlassung auf Grund von "Unfähigkeit" ihr volles Gehalt für die nächsten Jahre einfordern, bis zum Auslauf der vertraglich geregelten Fristen, dann ist das nicht nur auf gestörte Wahrnehmung zurückzuführen, sondern lässt sich nur mit der Bemerkung umschreiben: "Wenn man von Natur aus blöd ist, kriegt man das auch mit Nachdenken nicht weg." Die bisherigen Garantien und Kredite des Staates und anderer Kreditinstitute in Höhe von 102 Milliarden (!) haben die Pleite der HRE verhindert, die von den Herren verursacht wurde.

Genau an dieser Stelle setzt die Kritik an. Die Investmentbanker haben sich, durch Vorstand und Aufsichtsrat genehmigt, in die Spielhöllen der Hochfinanz begeben, ohne dabei über ein Risikomanagement nachzudenken, die eigenen Bonuszahlungen aber stets fest im Blick. Bei der Art und Weise, wie auf einmal mit Milliarden-, wenn nicht gar Billionenbeträgen gezockt wurde, fällt dies zumindest in den Bereich der groben Fahrlässigkeit!

Wenn sich "Otto Normalverbraucher" z.B. im Straßenverkehr oder anderen Rechtsgebieten grob fahrlässig verhält, wird er üblicherweise zur Rechenschaft gezogen, weil er sich straffällig macht. Warum eigentlich geschieht das nicht auch mit denjenigen, die durch ihr Verhalten zu dem Finanzdesaster beigetragen haben? Banker sind Hüter fremder Vermögensmassen, die ihnen anvertraut wurden mit der Maßgabe, darüber zu wachen und sie zu mehren. Doch was sie damit getan haben, lässt sich nur unter dem oben zitierten Begriff der "groben Fahrlässigkeit" subsumieren. Irgendwie war wohl keiner dafür zuständig, diesen Bereich zu überwachen, insbesondere wohl die BaFin nicht, oder? Aber welche Funktion hat die BaFin dann überhaupt? Wie konnte es die Hypo Real Estate schaffen, faule Geschäfte in Zweckbetriebe auszugliedern, die, gedeckt durch ein auslegbares Bilanzierungsrecht, nicht unter der Bilanz als risikobehaftete Engagements ausgewiesen wurden, wie es z.B. mit Eventualverbindlichkeiten der Fall ist? Je länger man sich damit befasst, desto mehr Fragen stellen sich dazu.

Aber es gibt auch Fakten, die man nicht vergessen sollte. Banken sind Aktiengesellschaften. Das Aktiengesetz regelt, dass der eingesetzte Vorstand seine Aufgaben mit gebotener Sorgfalt zu erledigen hat. Verstoßen die Vorstände gegen diesen Grundsatz und der AG entsteht daraus ein Schaden, sind sie persönlich schadenersatzpflichtig. Der den Vorstand beratende und begleitende Aufsichtsrat hat gleichlautende Verpflichtungen. Wenn Vorstände Entscheidungen treffen, in extrem risikobehaftete Geschäftsideen zu investieren und sich anschließend darauf zurückziehen, dass sie von den Risiken nichts wissen konnten, weil sie geschickt versteckt waren, dann befreit sie das nicht von der Schuld, die sie tragen, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Kein Bankvorstand darf sich ausschließlich auf Dritte verlassen, wenn es um Investitionsentscheidungen geht.

Die Aufgabe der Banken, die Wirtschaft sinnvoll zu begleiten, wird leider ad absurdum geführt. Solange die angeschlagenen Banken staatliche Gelder und Bürgschaften annehmen, um sich selbst zu sanieren, solange sie Auslobungen hoher Zinssätze auf Geldeinlagen geben, um an weitere dringend benötigte Liquidität zu kommen, doch gleichzeitig bei deutlich sinkenden Zinsen die daraus resultierenden Vorteile nicht an die Wirtschaft weitergeben, wird sich in der Gesamtwirtschaft nichts verbessern oder verändern.

Deshalb frage ich mich: Warum stellt eigentlich niemand diejenigen an den Pranger, die diese Situation mit verursacht haben, sprich Vorstände und Aufsichtsräte der Banken? Für sie liegt die Schuldfrage auf der Hand: Schuld haben nur die Anleger, die aus unbegreiflichen Gründen falsch investierten. Nach dem Desaster dürfen jetzt die Steuerzahler zur Begleichung der Verluste herhalten.

Durch die gegenwärtigen Verzweifelungstaten der Regierung, das System durch zusätzliche Staatsverschuldungen zu stützen, haben die nächsten Generationen eine Last zu schultern, die wirklich beachtlich ist. Die Rede ist hier nicht von der bestehenden Staatsverschuldung von ca. 1,5 Billionen Euro, sondern von den Zigmilliarden, wenn nicht Billionen, die zusätzlich aufgenommen werden. Mal ehrlich, wissen Sie eigentlich, was unsere Staatverschuldung von 1,5 Billionen bedeutet? Vermutlich nicht so genau, aber es sind sage und schreibe 1,5 Millionen Millionen (1.500.000.000.000) oder anders ausgedrückt 300.000 Lottojackpots von 5.000.000 Euro. Gigantisch, oder?

Banker sind keine heiligen Kühe! Das Aktienrecht hält entsprechende Regelungen bereit. Sie sollten endlich angewendet und die Vernichter volkswirtschaftlichen Vermögens zur Rechenschaft gezogen werden. Heinz Erhardt hat einst ein geflügeltes Wort geprägt:
" Das Leben beginnt auf alle Fälle in einer Zelle; doch bei manchen Strolchen endet es in einer solchen!"

 

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