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Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

Menetekeln statt recherchieren!

Schlecht recherchierende Journalisten belasten die Fondsbranche mit obskuren Aussagen!

Als "menetekeln" bezeichnet man umgangssprachlich: das sich Ergehen in finsteren Prophezeiungen. Genau das geschieht derzeit in der Presse mit der Berichterstattung über einen geplanten Erlaß des Finanzministeriums, mit dem die Steuervorteile geschlossener Fonds endgültig aufgehoben werden sollen. Mit der Überschrift: "BERLIN ALS FONDS-KILLER" ist im EURO am Sonntag vom 21.7.2002 ein Artikel abgedruckt, der in seiner journalistischen Aufklärung sehr zu Wünschen übrig läßt.

Bereits die Überschrift ist völlig falsch getroffen, weil es "Steuerspar-Modelle" seit der Einführung des § 2b EStG faktisch nicht mehr gibt! Auch die Ausführung, dass derjenige, der von "Steuervorteilen Geschlossener Fonds" profitieren will, sich beeilen muß, geht daneben! Hier wird unter dem Deckmantel des Journalismus blanke "Panikmache" betrieben. Schade eigentlich!

Nebenkostenerlaß nennt sich das aktuelle Vorhaben des Finanzministeriums, dass Journalisten und auch einige nicht so sattelfeste Branchenkenner in Aufruhr versetzt hat. Aber es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Es finden bereits erste Gespräche auf höherer Ebene statt, um den Ministerialen darzu- legen, welche Folgen ein solcher Erlaß haben würde. (Wir verweisen dazu auf unsere NEWS zu diesem Thema vom 6.5.2002)

Generell ist völlig offen, ob und wann ein solcher Erlaß kommt, zumal die ausgelöste Diskussion über den Erlaß von den Einkommensteuerreferenten auf
die Abteilungsleiterebene verschoben wurde. Sicher ist, dass es bei den Über-
gangsregelungen bleibt, die bereits mehrfach beschrieben wurden. Somit besteht für die von uns angebotenen Beteiligungsangebote keine Gefahr, dass es zu unvorhergesehenen Reaktionen durch die Verwaltung kommt.

Was wird geschehen, wenn der Erlaß endgültig da ist?

Eigentlich sehr wenig, weil die von uns angebotenen Schiffsbeteiligungen auf Grund heutiger Renditebetrachtungen vielmehr ausgerichtet sind an den steuerfreien Ausschüttungen, die eine Schiffsbeteiligungen dem Anleger bringt. Bei Anfangsausschüttungen von bis zu 9% tritt der Steuerhebel aus der Investitionsphase eher in den Hintergrund.

Sicherlich ist eine negative Ergebniszuweisung von 50% der Zeichnungssumme ein schöner Finanzierungshebel, aber selbst wenn der Erlaß kommt, wird sich an den negativen Ergebnissen nur geringfügig etwas ändern. Dies hat seinen Grund in der Abschreibungsdauer der Schiffe. Selbst wenn eine Abschreibungsdauer von 15 Jahren zu Grunde gelegt und die "Gesamten" weichen Kosten den
Anschaffungskosten zugerechnet werden, findet eine Kompensation über die Abschreibung statt.

In ersten Modellrechnungen, die wir angestellt haben, hat sich das negative Ergebnis im Bereich zwischen 40 und 50 % der Zeichnungssumme bewegt, allerdings mit der Einschränkung, dass evtl. eine Verteilung auf zwei Jahre erfolgt!

Also wo ist eigentlich das Problem?

 

Für zusätzliche Informationen, Rückfragen, Zeichnungsunterlagen, Kritik und Lob nutzen Sie bitte unseren Anforderungsbogen.

 

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