Menetekeln statt recherchieren!
Schlecht recherchierende Journalisten
belasten die Fondsbranche mit obskuren Aussagen!
Als "menetekeln" bezeichnet man umgangssprachlich:
das sich Ergehen in finsteren Prophezeiungen. Genau das geschieht
derzeit in der Presse mit der Berichterstattung über einen
geplanten Erlaß des Finanzministeriums, mit dem die Steuervorteile
geschlossener Fonds endgültig aufgehoben werden sollen. Mit
der Überschrift: "BERLIN ALS FONDS-KILLER" ist im
EURO am Sonntag vom 21.7.2002 ein Artikel abgedruckt, der in seiner
journalistischen Aufklärung sehr zu Wünschen übrig
läßt.
Bereits die Überschrift ist völlig falsch
getroffen, weil es "Steuerspar-Modelle" seit der Einführung
des § 2b EStG faktisch nicht mehr gibt! Auch die Ausführung,
dass derjenige, der von "Steuervorteilen Geschlossener Fonds"
profitieren will, sich beeilen muß, geht daneben! Hier wird
unter dem Deckmantel des Journalismus blanke "Panikmache"
betrieben. Schade eigentlich!
Nebenkostenerlaß nennt sich das aktuelle
Vorhaben des Finanzministeriums, dass Journalisten und auch einige
nicht so sattelfeste Branchenkenner in Aufruhr versetzt hat. Aber
es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Es finden
bereits erste Gespräche auf höherer Ebene statt, um den
Ministerialen darzu- legen, welche Folgen ein solcher Erlaß
haben würde. (Wir verweisen dazu auf unsere NEWS zu diesem
Thema vom 6.5.2002)
Generell ist völlig offen, ob und wann ein
solcher Erlaß kommt, zumal die ausgelöste Diskussion
über den Erlaß von den Einkommensteuerreferenten auf
die Abteilungsleiterebene verschoben wurde. Sicher ist, dass es
bei den Über-
gangsregelungen bleibt, die bereits mehrfach beschrieben wurden.
Somit besteht für die von uns angebotenen Beteiligungsangebote
keine Gefahr, dass es zu unvorhergesehenen Reaktionen durch die
Verwaltung kommt.
Was wird geschehen, wenn der Erlaß
endgültig da ist?
Eigentlich sehr wenig, weil die von uns angebotenen
Schiffsbeteiligungen auf Grund heutiger Renditebetrachtungen vielmehr
ausgerichtet sind an den steuerfreien Ausschüttungen, die eine
Schiffsbeteiligungen dem Anleger bringt. Bei Anfangsausschüttungen
von bis zu 9% tritt der Steuerhebel aus der Investitionsphase eher
in den Hintergrund.
Sicherlich ist eine negative Ergebniszuweisung
von 50% der Zeichnungssumme ein schöner Finanzierungshebel,
aber selbst wenn der Erlaß kommt, wird sich an den negativen
Ergebnissen nur geringfügig etwas ändern. Dies hat seinen
Grund in der Abschreibungsdauer der Schiffe. Selbst wenn eine Abschreibungsdauer
von 15 Jahren zu Grunde gelegt und die "Gesamten" weichen
Kosten den
Anschaffungskosten zugerechnet werden, findet eine Kompensation
über die Abschreibung statt.
In ersten Modellrechnungen, die wir angestellt
haben, hat sich das negative Ergebnis im Bereich zwischen 40 und
50 % der Zeichnungssumme bewegt, allerdings mit der Einschränkung,
dass evtl. eine Verteilung auf zwei Jahre erfolgt!
Also wo ist eigentlich das Problem?
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