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Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

Die Unverbesserlichen!


Es ist schon beachtlich, was die Bundesregierung, vertreten durch Bundesfinanzminister Hans Eichel, in dieser noch laufenden Legislaturperiode fabriziert hat. Für den Bereich der Fiskalpolitik lässt sich das grob subsumieren auf zwei Gesetzgebungsverfahren in Form des Steuervergünstigungsabbaugesetzes und des Haushaltsbegleitgesetzes 2004. Das Steuervergünstigungsabbaugesetz wurde uns Steuerbürgern mit den geistreichen Ausführungen von Herrn Eichel präsentiert: "Ökonomisch gesehen besteht kein Unterschied zwischen dem Abbau einer ausgabenseitigen Finanzhilfe und der Verringerung einer Steuervergünstigung. In beiden Fällen nimmt man jemandem Geld weg; es handelt sich – das ist wahr – ökonomisch um denselben Sachverhalt." Wir haben verstanden Herr Eichel ! Steuererhöhungen, als Heilmittel gegen die Staatsverschuldung, kamen auf Grund des Wahlversprechens nicht in Frage, folglich blieb nur der Weg die Steuererhöhung über den Umweg des Abbaus von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen zu tarnen.

Was die eine Hand gab, sollte die andere Hand unbemerkt wieder zurückholen, in dem die Streichung der Vergünstigungen die zu versteuernden Einkommen sogar erhöhten und trotz Absenkung der Steuersätze keine konsumerhöhenden Mehrbeträge beim Steuerbürger verblieben. Resignierend würde der Steuerbürger wieder einmal feststellen müssen, dass beim Griff in die eigene Tasche die "öffentliche Hand" schon vorher darin war.

Faktisch sind beide Gesetze gescheitert, weil beim Steuervergünstigungsabbaugesetz im Wesentlichen alle geplanten Verschärfungen auf der Strecke geblieben sind. Beim Haushaltsbegleitgesetz 2004 hat das Bundesfinanzministerium im April 2005 seine eigenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz dahingehend zum Ausdruck gebracht, dass die Steuerveranlagungen in allen durch die Anwendung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 geänderten Vorschriften vorläufig sein sollen! Toller Erfolg!

Aber einige Gesetzesänderungen aus dem oben dargestellten Desaster haben auch die Branche der schiffsfinanzierenden Emissionshäuser unmittelbar betroffen. Die Branche ist in den letzten Jahren durch gesetzgeberische Maßnahmen ohnehin arg gebeutelt worden (Verlustbegrenzung, Abschaffung der Kombimodelle, proratarische AfA um nur einige zu nennen), aber daran ist aus vernünftiger ökonomischer Sicht eigentlich nichts zu bemängeln. Auch aus dem Wechselbad der steuerlichen Gefühle, dass uns die Bundesregierung im laufenden Jahr 2005 bescherte, sind letztlich alle unbeschadet hervorgegangen und die Branche hat sich, wie auch schon in der Vergangenheit, immer wieder auf die geänderten Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Konzeption von Schiffsbeteiligungsmodellen einstellen können.

Die ganze Branche?

Nein, ein paar unbeugsame "Unverbesserliche" hören nicht auf, der Fiskalpolitik Widerstand zu leisten !

Auf die Problematik der Abschaffung der Verlustzuweisungsmodelle (sog. Kombimodelle) soll hier gar nicht weiter eingegangen, weil darüber bereits an gleicher Stelle geschrieben wurde. Der 4. Mai 2005 ist zwischenzeitlich ebenso in Vergessenheit geraten, wie der
§ 15 b Einkommensteuergesetz. Trotzdem haben alle Emissionshäuser ihre Konsequenzen aus den avisierten Zielen unserer Fiskalpolitik ziehen können. Die Emissionshäuser haben, jedes für sich, stillschweigend auf die weitere Emission von Kombimodellen verzichtet und stattdessen das Tonnagesteuermodell bevorzugt. Aber leider, wie so oft ohne Branchenkonsens.

Getreulich dem Motto:

Lieber die sinkende Ratte, als das Schiff verlassen!

Einige wenige Unverbesserliche unter den Emissionshäusern sind in den Vordergrund getreten und bringen nach wie vor Kombimodelle auf dem Markt, als sei die ganze Diskussion über die steuerliche Problematik solcher Modelle nie akut gewesen.
Es ist schon beachtlich, welche Phantasie da von dem einen oder anderen Marktteilnehmer entwickelt wird. Es werden auf Biegen und Brechen Tranchenmodelle für 2005 und 2006 "zusammengezimmert", die auch noch unterteilt sind in verschiedene Varianten mit wohlklingenden Bezeichnungen wie Dynamik-, Garant-, Vorzugskapital und ähnlichen Titulierungen.

Mit solchen Konstruktionen verschaffen sich diese Marktteilnehmer natürlich Absatzvorteile im Vergleich zu Ihren Mitbewerbern. Daran kann schon deswegen kein Zweifel bestehen, weil der Steuerspartrieb bei den Kapitalanlegern schon immer vor dem Sexualtrieb rangiert hat. Nur daraus erklärt sich auch die Platzierungsgeschwindigkeit solcher ("dubiosen") Emissionsangebote, aber zu welchem Preis?

Gemeint ist damit nicht der Kaufpreis der emissionierten Schiffe, sondern das Gefahrenpotential, in das sich die Anleger begeben. Denn die Gestaltungsart solcher Fondskonstruktionen mögen dem unbefangenen Betrachter sinnvoll erscheinen, trotzdem beinhalten sie eine ganze Menge Zündstoff, der dem Anleger um die "steuerlichen Ohren" fliegen könnte. Natürlich lässt sich alles Mögliche mit dem Deckmantel des steuerlichen Bestandsschutzes zudecken, aber zu einem Zeitpunkt, an dem die Absichten der Fiskalpolitik relativ klar umrissen sind, noch Fonds zu kreieren, die mit Verlustzuweisungen für das Jahr 2006 arbeiten, ist sehr gewagt und kann einfach Gefahren für die Anleger beinhalten.

Auch wird der Problematik des Übergangsgewinns sicherlich nicht die gebührende Beachtung geschenkt, können doch gerade darin erhebliche Gefahren stecken, wie eines dieser unverbesserlichen Emissionshäuser sehr drastisch in den Jahren 2004 und 2005 erfahren musste. Doch nicht nur der Übergangsgewinn ist problematisch, sondern auch die Bewertung der Schiffshypotheken kann in Zeiten sehr volatiler Währungskurse, wie wir es seit einiger Zeit zwischen EURO und USD beobachten können, negative steuerliche Folgen für die Anleger haben, weil es zur Versteuerung von Währungsgewinnen kommen kann.

Doch damit nicht genug! Negative Auswirkungen können im Zusammenhang mit den Kombimodell die gelegentlich dem Charterer eines Schiffes eingeräumten (Rück-) Kaufoptionen für das Schiff haben. Sehr eindrucksvoll hat dies eines der unverbesserlichen Emissionshäuser gezeigt, weil eine versteckt ausgewiesene Kaufoption dazu geführt hat, dass den Anlegern nach Versteuerung des Übergangsgewinnes nur knapp die geleistete Einlage verblieb. Bei reinen Tonnagesteuerfonds ist man vor solch unliebsamen Überraschungen geschützt, weil die Kaufpreise der Schiffe im Falle der Ausübung der Kaufoption so hoch bemessen sind, dass die Anleger zumeist mehr als die Einlage zurückerhalten und zusätzlich zu den fast steuerfreien Ausschüttungen während der Laufzeit eine vernünftige Rendite erzielt wird. Natürlich kann man ausgiebige Gedankenspiele anstellen über das Warum und Wieso, Für und Wider von Kaufoptionen. Fakt ist aber, das Emissionen in Form von Kombimodellen, die mit (Rück -) Kaufoptionen belastet sind, oftmals den faden Beigeschmack haben, dass der Anleger nur zu Finanzierungszwecken benutzt wurde. Manchmal hat ein solches Verhalten System, aber es ist nur eine Frage der Zeit, wann die Anleger dagegen aufbegehren.

Man darf gespannt sein, wie viele dieser völlig überflüssigen Fondskonstruktionen uns in diesem Jahr noch beglücken werden. Wegen des aktuellen Bezugs zu diesem Artikel soll ein geflügelter Ausspruch aus einem bestimmten Segment des Schiffsmarktes für ein Wortspiel dienen. Einige Teilnehmer dieses Marktsegments kommunizieren in bestimmten Situationen untereinander: "It´s time for you to meet the doctor!" Derzeit könnte man diesen Ausspruch etwas modifizieren: "It´s time for the doctor to meet the market!"

 

Für zusätzliche Informationen, Rückfragen, Zeichnungsunterlagen, Kritik und Lob nutzen Sie bitte unseren Anforderungsbogen.

 

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