Die Unverbesserlichen!
Es ist schon beachtlich,
was die Bundesregierung, vertreten durch Bundesfinanzminister
Hans Eichel, in dieser noch laufenden Legislaturperiode fabriziert
hat. Für den Bereich der Fiskalpolitik lässt sich
das grob subsumieren auf zwei Gesetzgebungsverfahren in Form
des Steuervergünstigungsabbaugesetzes und des Haushaltsbegleitgesetzes
2004. Das Steuervergünstigungsabbaugesetz wurde uns Steuerbürgern
mit den geistreichen Ausführungen von Herrn Eichel präsentiert:
"Ökonomisch gesehen besteht kein Unterschied zwischen
dem Abbau einer ausgabenseitigen Finanzhilfe und der Verringerung
einer Steuervergünstigung. In beiden Fällen nimmt
man jemandem Geld weg; es handelt sich – das ist wahr
– ökonomisch um denselben Sachverhalt." Wir
haben verstanden Herr Eichel ! Steuererhöhungen, als
Heilmittel gegen die Staatsverschuldung, kamen auf Grund des
Wahlversprechens nicht in Frage, folglich blieb nur der Weg
die Steuererhöhung über den Umweg des Abbaus von
Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen zu tarnen.
Was die
eine Hand gab, sollte die andere Hand unbemerkt wieder zurückholen,
in dem die Streichung der Vergünstigungen die zu versteuernden
Einkommen sogar erhöhten und trotz Absenkung der Steuersätze
keine konsumerhöhenden Mehrbeträge beim Steuerbürger
verblieben. Resignierend würde der Steuerbürger
wieder einmal feststellen müssen, dass beim Griff in
die eigene Tasche die "öffentliche Hand" schon
vorher darin war.
Faktisch
sind beide Gesetze gescheitert, weil beim Steuervergünstigungsabbaugesetz
im Wesentlichen alle geplanten Verschärfungen auf der
Strecke geblieben sind. Beim Haushaltsbegleitgesetz 2004 hat
das Bundesfinanzministerium im April 2005 seine eigenen verfassungsrechtlichen
Bedenken gegen das Gesetz dahingehend zum Ausdruck gebracht,
dass die Steuerveranlagungen in allen durch die Anwendung
des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 geänderten Vorschriften
vorläufig sein sollen! Toller Erfolg!
Aber
einige Gesetzesänderungen aus dem oben dargestellten
Desaster haben auch die Branche der schiffsfinanzierenden
Emissionshäuser unmittelbar betroffen. Die Branche ist
in den letzten Jahren durch gesetzgeberische Maßnahmen
ohnehin arg gebeutelt worden (Verlustbegrenzung, Abschaffung
der Kombimodelle, proratarische AfA um nur einige zu nennen),
aber daran ist aus vernünftiger ökonomischer Sicht
eigentlich nichts zu bemängeln. Auch aus dem Wechselbad
der steuerlichen Gefühle, dass uns die Bundesregierung
im laufenden Jahr 2005 bescherte, sind letztlich alle unbeschadet
hervorgegangen und die Branche hat sich, wie auch schon in
der Vergangenheit, immer wieder auf die geänderten Rahmenbedingungen
im Zusammenhang mit der Konzeption von Schiffsbeteiligungsmodellen
einstellen können.
Die ganze Branche?
Nein, ein paar unbeugsame "Unverbesserliche"
hören nicht auf, der Fiskalpolitik Widerstand zu leisten
!
Auf die
Problematik der Abschaffung der Verlustzuweisungsmodelle (sog.
Kombimodelle) soll hier gar nicht weiter eingegangen, weil
darüber bereits an gleicher Stelle geschrieben wurde.
Der 4. Mai 2005 ist zwischenzeitlich ebenso in Vergessenheit
geraten, wie der
§ 15 b Einkommensteuergesetz. Trotzdem haben alle Emissionshäuser
ihre Konsequenzen aus den avisierten Zielen unserer Fiskalpolitik
ziehen können. Die Emissionshäuser haben, jedes
für sich, stillschweigend auf die weitere Emission von
Kombimodellen verzichtet und stattdessen das Tonnagesteuermodell
bevorzugt. Aber leider, wie so oft ohne Branchenkonsens.
Getreulich dem Motto:
Lieber die sinkende
Ratte, als das Schiff verlassen!
Einige
wenige Unverbesserliche unter den Emissionshäusern sind
in den Vordergrund getreten und bringen nach wie vor Kombimodelle
auf dem Markt, als sei die ganze Diskussion über die
steuerliche Problematik solcher Modelle nie akut gewesen.
Es ist schon beachtlich, welche Phantasie da von dem einen
oder anderen Marktteilnehmer entwickelt wird. Es werden auf
Biegen und Brechen Tranchenmodelle für 2005 und 2006
"zusammengezimmert", die auch noch unterteilt sind
in verschiedene Varianten mit wohlklingenden Bezeichnungen
wie Dynamik-, Garant-, Vorzugskapital und ähnlichen Titulierungen.
Mit solchen
Konstruktionen verschaffen sich diese Marktteilnehmer natürlich
Absatzvorteile im Vergleich zu Ihren Mitbewerbern. Daran kann
schon deswegen kein Zweifel bestehen, weil der Steuerspartrieb
bei den Kapitalanlegern schon immer vor dem Sexualtrieb rangiert
hat. Nur daraus erklärt sich auch die Platzierungsgeschwindigkeit
solcher ("dubiosen") Emissionsangebote, aber zu
welchem Preis?
Gemeint
ist damit nicht der Kaufpreis der emissionierten Schiffe,
sondern das Gefahrenpotential, in das sich die Anleger begeben.
Denn die Gestaltungsart solcher Fondskonstruktionen mögen
dem unbefangenen Betrachter sinnvoll erscheinen, trotzdem
beinhalten sie eine ganze Menge Zündstoff, der dem Anleger
um die "steuerlichen Ohren" fliegen könnte.
Natürlich lässt sich alles Mögliche mit dem
Deckmantel des steuerlichen Bestandsschutzes zudecken, aber
zu einem Zeitpunkt, an dem die Absichten der Fiskalpolitik
relativ klar umrissen sind, noch Fonds zu kreieren, die mit
Verlustzuweisungen für das Jahr 2006 arbeiten, ist sehr
gewagt und kann einfach Gefahren für die Anleger beinhalten.
Auch
wird der Problematik des Übergangsgewinns sicherlich
nicht die gebührende Beachtung geschenkt, können
doch gerade darin erhebliche Gefahren stecken, wie eines dieser
unverbesserlichen Emissionshäuser sehr drastisch in den
Jahren 2004 und 2005 erfahren musste. Doch nicht nur der Übergangsgewinn
ist problematisch, sondern auch die Bewertung der Schiffshypotheken
kann in Zeiten sehr volatiler Währungskurse, wie wir
es seit einiger Zeit zwischen EURO und USD beobachten können,
negative steuerliche Folgen für die Anleger haben, weil
es zur Versteuerung von Währungsgewinnen kommen kann.
Doch
damit nicht genug! Negative Auswirkungen können im Zusammenhang
mit den Kombimodell die gelegentlich dem Charterer eines Schiffes
eingeräumten (Rück-) Kaufoptionen für das Schiff
haben. Sehr eindrucksvoll hat dies eines der unverbesserlichen
Emissionshäuser gezeigt, weil eine versteckt ausgewiesene
Kaufoption dazu geführt hat, dass den Anlegern nach Versteuerung
des Übergangsgewinnes nur knapp die geleistete Einlage
verblieb. Bei reinen Tonnagesteuerfonds ist man vor solch
unliebsamen Überraschungen geschützt, weil die Kaufpreise
der Schiffe im Falle der Ausübung der Kaufoption so hoch
bemessen sind, dass die Anleger zumeist mehr als die Einlage
zurückerhalten und zusätzlich zu den fast steuerfreien
Ausschüttungen während der Laufzeit eine vernünftige
Rendite erzielt wird. Natürlich kann man ausgiebige Gedankenspiele
anstellen über das Warum und Wieso, Für und Wider
von Kaufoptionen. Fakt ist aber, das Emissionen in Form von
Kombimodellen, die mit (Rück -) Kaufoptionen belastet
sind, oftmals den faden Beigeschmack haben, dass der Anleger
nur zu Finanzierungszwecken benutzt wurde. Manchmal hat ein
solches Verhalten System, aber es ist nur eine Frage der Zeit,
wann die Anleger dagegen aufbegehren.
Man darf
gespannt sein, wie viele dieser völlig überflüssigen
Fondskonstruktionen uns in diesem Jahr noch beglücken
werden. Wegen des aktuellen Bezugs zu diesem Artikel soll
ein geflügelter Ausspruch aus einem bestimmten Segment
des Schiffsmarktes für ein Wortspiel dienen. Einige Teilnehmer
dieses Marktsegments kommunizieren in bestimmten Situationen
untereinander: "It´s time for you to meet the doctor!"
Derzeit könnte man diesen Ausspruch etwas modifizieren:
"It´s time for the doctor to meet the market!"