Fortschritt durch Regulierung?
Was bringt die BaFin-Prüfung
für den Bereich Schiffsbeteiligungen?
Für
den Bereich der Schiffsbeteiligungen läßt sich
diese Frage aus unserer Sicht relativ einfach und schnell
beantworten: Außer noch dickeren Prospekten und einer
endzeitlichen Panikmache einiger Emissionshäuser und
Vertriebe, bezogen auf das Datum 30.06.2005, gar nichts! Mit
der Endzeitstimmung ist das so eine Sache, weil die Aussagen
einiger Marktteilnehmer die Vermutung nahe legten, dass man
nach dem magischen Datum 30.06.2005 gar keine Beteiligungen
mehr erwerben kann, es sollte tunlichst alles verfügbare
an Beteiligungen bis zu diesem Tag platziert sein. Glücklicherweise
haben sich die Anleger, kaum erholt von dem steuerlichen Wirrwarr
um § 15 b Einkommensteuergesetz und die Befristungen
der Anerkennung steuerlicher Verlustzuweisungen, diesmal etwas
besonnener verhalten und sich von der Hektik und Stimmungsmache
dieser Marktteilnehmer nicht anstecken lassen, warum auch?
Der 1.Juli
2005 bringt eine erste Stufe der Regulierung des Kapitalmarktes,
was sicherlich zu begrüßen ist. Durch das Gesetz
zur Verbesserung des Anlegerschutzes (AnSVG) und die damit
zusammenhängende Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
(VermVerkProspV) wird zukünftig der Anleger vor unprofessionellen
und unseriösen Anbietern besser geschützt. In dieser
Verordnung ist exakt festgehalten, welche Angaben zukünftig
als Minimum in den Verkaufsprospekten enthalten sein müssen.
Das BaFin prüft auf dieser Basis ab dem 1.Juli 2005 alle
Emissionsprospekte auf Vollständigkeit der Angaben zu
Produkt und Anbieter, die deutliche Kenntlichmachung der Risiken
in verständlicher Form und die davon gesonderte Darstellung
der Chancen der Investition. Es wird ein Katalog formaler
Anforderungen abgearbeitet, zu denen u.a. ein Inhaltsverzeichnis
und Angaben in deutscher Sprache gehören. Ferner müssen
Angaben zur Vermögensanlage, Anlageziele, Vermögenslage,
Ertragslage und Finanzlage des Fonds und der Emissions-gesellschaft
genauso vorhanden sein wie die Auskünfte über die
Gründungsgesellschafter. Ist das im Bereich der Schiffsbeteiligungen
wirklich so neu?
Klare
Antwort auf diese Frage: Nein! Im Bereich der Schiffsbeteiligungen
ist dies für die renommierten Emissionshäuser eigentlich
ein "alter Hut", weil die Qualität der Verkaufsprospekte
guter Emissionshäuser solche Angaben schon lange enthalten
haben. Dennoch ist diese Regelung für den Anleger von
Vorteil, zwingt er doch diejenigen Emissionhäuser, die
bezüglich der Neuregelungen in der Vergangenheit im Verborgenen
gearbeitet haben und nicht einmal Leistungsbilanzen vorweisen
konnten, zukünftig zur entsprechenden Offenheit. Ein
Manko des neuen Gesetzes und der entsprechenden Verordnung
liegt in der Einschränkung, auf die sämtliche Anbieter
im Anschluß auf das Inhaltsverzeichnis hinweisen müssen,
dass nämlich die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt
gemachten Angaben nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes
durch das BaFin ist.
Für
den Bereich der Schiffsbeteiligungen bringt die BaFin-Prüfung
- zumindest soweit es die renommierten Emissionshäuser
betrifft - herzlich wenig, weil bei der Prospektprüfung
"lediglich" die Vollständigkeit geprüft
wird. Gute Emissionshäuser haben sich aber seit Jahren
dem IDW S 4 - Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer
unterworfen. Diese Richtlinen definieren die Anforderungen
an Emissionsprospekte und an Prospektgutachten, die von Wirtschaftsprüfern
erstellt werden. Einen höheren Standard gibt es nicht,
weil sich die Prospektprüfung nach dieser Norm auf die
Produktwahrheit, die Klarheit, die Vollständigkeit, die
Plausibilität und den Auftrag erstreckt und somit wesentlich
weitergehend ist als die Vollständigkeitsprüfung
durch das BaFin.
Die BaFin-Prüfung
wird uns durch mehr Formalismus sicherlich deutlich dickere
Prospekte bescheren und wird, insbesondere in der Anfangsphase
dieses neuen Gesetzes, zu einigen zeitlichen Verzögerungen
im Vertrieb führen, weil geprüfte Prospekte fehlen.
Wie lange sich die Prüfungen hinziehen werden, vermag
niemand zu sagen aber sicherlich werden schon in absehbarer
Zeit die ersten Prospekte mit dem Prüfsigel des BaFin
auf dem Markt sein. Das Vorgehen des Gesetzgebers in Sachen
Regulierung des Marktes ist sicherlich gut und notwendig,
damit der Markt endlich von den schwarzen Schafen bereinigt
wird, aber im Bereich der Schiffsbeteiligung ist das Gros
der Branche schon weiter, als es das BaFin fordert. Die ab
1.Juli 2005 entstehende "Zwangspause" im Vertrieb
wird sicherlich gut genutzt werden können, denn schließlich
stehen die Sommerferien bevor.
Wir nehmen das aktuell
angebotene Prospektmaterial, soweit sich diese Kapitalanlagen
noch in der Platzierung befinden und nach dem 1.Juli 2005
weiter auf der Basis eines BaFin - geprüften Prospektes
vertrieben werden sollen von unserer Homepage und werden Sie
rechtzeitig darüber informieren, wenn die neuen Prospekte
verfügbar sein werden.