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Die ausführliche Kapitalanlage Meldung

Fortschritt durch Regulierung?

Was bringt die BaFin-Prüfung für den Bereich Schiffsbeteiligungen?

 

Für den Bereich der Schiffsbeteiligungen läßt sich diese Frage aus unserer Sicht relativ einfach und schnell beantworten: Außer noch dickeren Prospekten und einer endzeitlichen Panikmache einiger Emissionshäuser und Vertriebe, bezogen auf das Datum 30.06.2005, gar nichts! Mit der Endzeitstimmung ist das so eine Sache, weil die Aussagen einiger Marktteilnehmer die Vermutung nahe legten, dass man nach dem magischen Datum 30.06.2005 gar keine Beteiligungen mehr erwerben kann, es sollte tunlichst alles verfügbare an Beteiligungen bis zu diesem Tag platziert sein. Glücklicherweise haben sich die Anleger, kaum erholt von dem steuerlichen Wirrwarr um § 15 b Einkommensteuergesetz und die Befristungen der Anerkennung steuerlicher Verlustzuweisungen, diesmal etwas besonnener verhalten und sich von der Hektik und Stimmungsmache dieser Marktteilnehmer nicht anstecken lassen, warum auch?

Der 1.Juli 2005 bringt eine erste Stufe der Regulierung des Kapitalmarktes, was sicherlich zu begrüßen ist. Durch das Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes (AnSVG) und die damit zusammenhängende Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) wird zukünftig der Anleger vor unprofessionellen und unseriösen Anbietern besser geschützt. In dieser Verordnung ist exakt festgehalten, welche Angaben zukünftig als Minimum in den Verkaufsprospekten enthalten sein müssen. Das BaFin prüft auf dieser Basis ab dem 1.Juli 2005 alle Emissionsprospekte auf Vollständigkeit der Angaben zu Produkt und Anbieter, die deutliche Kenntlichmachung der Risiken in verständlicher Form und die davon gesonderte Darstellung der Chancen der Investition. Es wird ein Katalog formaler Anforderungen abgearbeitet, zu denen u.a. ein Inhaltsverzeichnis und Angaben in deutscher Sprache gehören. Ferner müssen Angaben zur Vermögensanlage, Anlageziele, Vermögenslage, Ertragslage und Finanzlage des Fonds und der Emissions-gesellschaft genauso vorhanden sein wie die Auskünfte über die Gründungsgesellschafter. Ist das im Bereich der Schiffsbeteiligungen wirklich so neu?

Klare Antwort auf diese Frage: Nein! Im Bereich der Schiffsbeteiligungen ist dies für die renommierten Emissionshäuser eigentlich ein "alter Hut", weil die Qualität der Verkaufsprospekte guter Emissionshäuser solche Angaben schon lange enthalten haben. Dennoch ist diese Regelung für den Anleger von Vorteil, zwingt er doch diejenigen Emissionhäuser, die bezüglich der Neuregelungen in der Vergangenheit im Verborgenen gearbeitet haben und nicht einmal Leistungsbilanzen vorweisen konnten, zukünftig zur entsprechenden Offenheit. Ein Manko des neuen Gesetzes und der entsprechenden Verordnung liegt in der Einschränkung, auf die sämtliche Anbieter im Anschluß auf das Inhaltsverzeichnis hinweisen müssen, dass nämlich die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch das BaFin ist.

Für den Bereich der Schiffsbeteiligungen bringt die BaFin-Prüfung - zumindest soweit es die renommierten Emissionshäuser betrifft - herzlich wenig, weil bei der Prospektprüfung "lediglich" die Vollständigkeit geprüft wird. Gute Emissionshäuser haben sich aber seit Jahren dem IDW S 4 - Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer unterworfen. Diese Richtlinen definieren die Anforderungen an Emissionsprospekte und an Prospektgutachten, die von Wirtschaftsprüfern erstellt werden. Einen höheren Standard gibt es nicht, weil sich die Prospektprüfung nach dieser Norm auf die Produktwahrheit, die Klarheit, die Vollständigkeit, die Plausibilität und den Auftrag erstreckt und somit wesentlich weitergehend ist als die Vollständigkeitsprüfung durch das BaFin.

Die BaFin-Prüfung wird uns durch mehr Formalismus sicherlich deutlich dickere Prospekte bescheren und wird, insbesondere in der Anfangsphase dieses neuen Gesetzes, zu einigen zeitlichen Verzögerungen im Vertrieb führen, weil geprüfte Prospekte fehlen. Wie lange sich die Prüfungen hinziehen werden, vermag niemand zu sagen aber sicherlich werden schon in absehbarer Zeit die ersten Prospekte mit dem Prüfsigel des BaFin auf dem Markt sein. Das Vorgehen des Gesetzgebers in Sachen Regulierung des Marktes ist sicherlich gut und notwendig, damit der Markt endlich von den schwarzen Schafen bereinigt wird, aber im Bereich der Schiffsbeteiligung ist das Gros der Branche schon weiter, als es das BaFin fordert. Die ab 1.Juli 2005 entstehende "Zwangspause" im Vertrieb wird sicherlich gut genutzt werden können, denn schließlich stehen die Sommerferien bevor.

 

Wir nehmen das aktuell angebotene Prospektmaterial, soweit sich diese Kapitalanlagen noch in der Platzierung befinden und nach dem 1.Juli 2005 weiter auf der Basis eines BaFin - geprüften Prospektes vertrieben werden sollen von unserer Homepage und werden Sie rechtzeitig darüber informieren, wenn die neuen Prospekte verfügbar sein werden.

 

 

 

Für zusätzliche Informationen, Rückfragen, Zeichnungsunterlagen, Kritik und Lob nutzen Sie bitte unseren Anforderungsbogen.

 

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